Die Techniker Krankenkasse, aktuell Marktführer bei den gesetzlichen Krankenversicherern, wird 2016 einen höheren Zusatzbeitrag von ihren Kunden verlangen. "Auch wir werden unseren Zusatzbeitrag anheben müssen, weil wir seriös finanziert bleiben und nicht unsere Rücklagen antasten wollen", sagte der Vorstandsvorsitzende Jens Baas im Gespräch mit RP Online. Eine genaue Zahl nannte Baas aber nicht.

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Seit dem 1. Januar 2015 dürfen die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn der festgeschriebene Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht ausreicht. Die Techniker Krankenkasse nimmt aktuell 0,8 Prozent. Derzeit läuft die Haushaltsplanung für das Jahr 2016, die auch die Kalkulation des individuellen Zusatzbeitrags umfasst, berichtete Baas in dem Interview. Man strebe allerdings an, den Beitrag weiterhin unter dem Durchschnitt zu halten. Die Entscheidung treffe der Verwaltungsrat am 11. Dezember 2015.

"Nicht realistisch, dass allein Arbeitnehmer Kostenanstieg finanzieren"

Den Zusatzbeitrag zahlen allein die Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber müssen sich nur am Grundbeitrag beteiligen. Baas erwartet, dass der Gesetzgeber auch den Arbeitgeber-Anteil wieder anheben wird, der derzeit bei 7,3 Prozent eingefroren ist. „Es ist nicht realistisch, dass auf Dauer allein die Arbeitnehmer den Kostenanstieg finanzieren. Spätestens 2017, im Jahr der Bundestagswahl, wird diese Diskussion Fahrt aufnehmen“, sagte Baas der "Rheinischen Post".

Der Beitragssatz steigt trotz einer günstigen Konjunktur. Ursache hierfür sei neben dem medizinischen Fortschritt und der Leistungsausweitung auch die Alterung der Gesellschaft. „Allein aufgrund der demografischen Entwicklung droht der Beitrag bis zum Jahr 2050 auf 20 Prozent des Einkommens zu steigen. Berücksichtigt man Kosten von Fortschritt und Leistungsausweitung, landen wir bei 50 Prozent. Theoretisch. Denn das kann und will niemand bezahlen“.

Diese Situation könne nach Einschätzung von Baas nur zum Positiven verändert werden, wenn ein geeignetes Qualitätsmanagement durchgeführt werde. Konkret würde das bedeuten, dass vor jeder Operation festgestellt werden sollte, ob die Operation überhaupt nötig ist. 80 Prozent der Rückoperationen seien beispielsweise überflüssig. Er rät, dass vor planbaren Eingriffen eine Zweitmeinung eingeholt werden sollte.

„Es darf nicht ein Jahr lang Weihnachten für Pharmakonzerne geben.“

Ein Kostentreiber ist auch die Pharmaindustrie. Aus Sicht der Pharmaunternehmen sei es verständlich, dass sie versuchen, so viel Geld wie möglich mit Arzneimitteln zu verdienen. Doch der Gesetzgeber müsse einen Rahmen schaffen, damit die Kassen gegenhalten können. Ein System, das durch Zwangsumlagen finanziert wird, kann nur sozial tolerierte Gewinne bezahlen. Das heißt: „Das Zugeständnis an die Unternehmen, im ersten Jahr nach Zulassung eines neuen Medikaments jeden beliebigen Preis verlangen zu können, auch wenn dem Mittel später kein Zusatznutzen bescheinigt wird, muss beschnitten werden. Es darf nicht ein Jahr lang Weihnachten für Pharmakonzerne geben. Wenn sie und die Kassen einen Höchstpreis ausgehandelt haben, muss der auch rückwirkend vom Tag der Markteinführung an gelten. So ließe sich bei gleicher Qualität viel Geld sparen,“ positionierte sich Baas im Interview.

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Ja! zum Korruptionsgesetz.

Das Korruptionsgesetzt, über das der Bundestag am Freitag berät, sei laut Baas nötig. Zwar habe sich in den vergangenen Jahren viel beim Selbstverständnis der Ärzte getan. Dennoch sei das Signal wichtig: Wir dulden keine Bestechung. Er erwarte zwar keine Welle von Prozessen, die weit überwiegende Mehrheit der Mediziner arbeite ehrlich und engagiert. Doch natürlich gebe es auch unter Ärzten schwarze Schafe, und die ließen sich dann leichter bestrafen.

Techniker Krankenkasse, Rheinische Post