Wie die Aufsichtsbehörde BaFin gegenüber der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag laut Vorabbericht verifizierte, sinkt der sogenannte Referenzzins für die Zinszusatzreserve 2015 von 3,15 Prozent im Vorjahr auf 2,88 Prozent. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort. Der Referenzzins entspricht üblicherweise fast exakt jenem Wert, den die Branche im Durchschnitt ihren Neukunden zuweist. Seit 1.1.1999 gilt die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) als Referenzzinssatz für die Mitgliedsstaaten der EU.

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Neuer historischer Tiefpunkt 2,88 Prozent laufende Verzinsung

So erhielten neu abgeschlossene private Rentenversicherungen für 2015 im Schnitt 3,16 Prozent gutgeschrieben, wie die Ratingagentur Assekurata errechnet hatte. „Es würde mich nicht wundern, wenn für 2016 im Marktdurchschnitt 2,88 Prozent an laufender Verzinsung ausgeschüttet werden“, sagt Assekurata-Bereichsleiter Lars Hermann der Euro am Sonntag. Das wäre ein historisch niedriger Wert.

Die BaFin ermittelt den Referenzzins jeweils Ende September aus dem zehnjährigen Renditedurchschnitt diverser Staatsanleihen und hatte ihn 2015 noch nicht veröffentlicht. Selbstständige Kalkulationen von Assekurata wurden nun von dem BaFin-Sprecher bestätigt. Die meisten Versicherer legen im Dezember fest, welche Verzinsung ihren Kunden für das kommende Jahr gutgeschrieben wird. Der Wert bezieht sich auf den sogenannten Sparbeitrag, also Einzahlungen minus Kosten. Heermann sagt: „Der Wert ist ein guter Gradmesser für die Branche, weil etwa 90 Prozent des Versichertengeldes in Anleihen stecken.“

Zinszusatzreserve: Neukunden leiden nun noch mehr unter Rückstellungen der Versicherer

Unter diesen Altkontrakten leiden Neukunden. Ältere Policen haben einen Garantiezins von maximal vier Prozent, der unbedingt ausgeschüttet werden muss. Denn um die hohen Garantiezinsen zu bedienen, müssen die Versicherer umfangreiche Rückstellungen bilden – die sogenannte Zinszusatzreserve. Die Zinszusatzreserve stellt die gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Rückstellung für Lebensversicherer dar, wenn der von den Gesellschaften erwirtschaftete Referenzzinssatz aus gesicherten Staatsanleihen die Garantien gegenüber den Kunden unterschreitet. Er wurde erstmals für 2011 gebildet, um auch jene Kunden noch auf Dauer bedienen zu können, denen sie in der Vergangenheit hohe Zinsen zugesagt hatten. Je weiter der Garantiezins eines Vertrags über dem Referenzzins liegt, desto mehr müssen die Versicherer zurücklegen. Bislang waren Policen mit Garantiezinsen von vier, 3,5 und 3,25 Prozent betroffen.

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Wie der Referenzzins von 2,88 Prozent zeigt, geht es nun erstmals auch um Verträge mit einem Garantiezins von drei Prozent, wie er bei Neuabschlüssen bis zum Jahr 1986 galt.

Euro am Sonntag

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