Bisher galt die Auflage zur Zahlung von Negativzinsen nur für jene, die es sich leisten konnten, also Groß- und Firmenkunden (Versicherungsbote berichtete). Ab Januar des kommenden Jahres werden bei einer Schweizer Bank Kleinsparer dieser Vermögensgruppe gleichgestellt, jedenfalls, was die Verpflichtung zur Zahlung des Negativzinses angeht.

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Vorbild Schweiz: Zahlung von Negativzinsen für Alle?

Hat dieses Vorgehen Vorbildcharakter? Möglich ist es, denn trotz aller Beteuerungen, das gegenüber Großanlegern gängige Modell nicht auf Kleinsparer übertragen zu wollen, drücken einige Marktexperten deutlich ihre Zweifel an dieser Zusicherung aus, wie bei DasInvestment.de zu lesen war.

In der Schweiz also verlangt ab 1. Januar 2016 die Alternative Bank Schweiz (ABS) Negativzinsen auf Sparguthaben, erstmals auch von Privatanlegern. Konkret heißt das, dass das Institut aus Olten ab Januar 0,125 Prozent Strafzins auf alle Alltagskonten für den privaten Zahlungsverkehr erheben wird.

Negativzins von 0,75 Prozent - für sinnvolle Kredite

Liegt die Einlage des privaten Sparers bei über 100.000 Franken, so sieht das Bankhaus vor, den Negativzins der Nationalbank von 0,75 Prozent weiterzugeben, wobei die Schwelle zur Weitergabe bei Vereinen bei 500.000 und bei Firmenkunden bei einer Million Franken liegt.

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Auch hat die Bank ein wohllautendes Argument für die Notwendigkeit dieser Maßnahme vorbereitet, dieses lautet: "Mit dieser Maßnahme gewinnt die ABS in der anhaltenden Tiefzinsphase mehr Handlungsspielraum im Geschäft mit sinnvollen Krediten". Den ersten Strafzins für Privatsparer erhob übrigens im Oktober 2014 die kleine Skatbank aus dem Altenburger Land - allerdings nur für Privatguthaben von mehr als 500.000 Euro.

das investment.com

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