Für Kfz-Kunden heißt es Mitte Oktober wieder aufgepasst. Der Stichtag 30. November naht und wer ihn verpasst, kann seine Kfz-Versicherung erst zum nächsten Jahr wechseln, sofern kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Dabei können bei guten Vergleichen teilweise hunderte Euro gespart werden. Doch aufgepasst: Der berühmte Stichtag 30. November existiert in einigen Verträgen gar nicht mehr, hier können die Fristen mitten im Jahr liegen. Also notfalls noch einmal in den Bedingungen nachlesen!

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Worauf kommt es bei der KFZ-Versicherung an?

Je nachdem, welches Auto man hat, lohnen sich verschiedene Versicherungsleistungen. Unter Umständen kann es schon reichen nur eine Teilkasko abzuschließen. Laut test.de kann bei alten Autos sogar eine Haftpflichtversicherung langen, sofern diese Autos nicht mehr viel Wert besitzen. Die Haftpflichtsummme sollte jedoch ausreichend hoch sein. Experten empfehlen, diese Summe zusätzlich auf 100 Millionen Euro zu erhöhen, da die Kosten dafür meist relativ gering sind. Tatsächlich wurden die gesetzlichen Mindestdeckungssummen vereinzelt schon überschritten!

Marderbisse und deren Folgeschäden sollten in der Teilkasko genauso inbegriffen sein, wie eine komplette Entschädigung auch bei grober Fahrlässigkeit. Eine Insassenunfallversicherung hingegen ist meist wegen der Haftpflichtversicherung überflüssig. Vorsicht: Nicht jede Police sieht eine Leistung für Sonderausstattungen vor!

Bei Vollkaskopolicen lohnt sich außerdem ein sogenannter „Rabattretter“, ebenso werden Neuwertentschädigungen bei sehr neuen Autos für die ersten Monate empfohlen.

Wenn man sein Auto in einer vom Versicherer vorgeschlagenen Werkstatt reparieren lässt, kann man beispielsweise bis zu 20 Prozent sparen. Auch langjährige Verträge mit guten Konditionen sollten überprüft werden. Experten schätzen das Einsparpotential bei einem Wechsel auf mehrere hundert Euro.

Wie hoch sollen die Kosten sein?

Die Höhe der Prämie für eine Kfz-Versicherung hängt immer von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen neben dem Alter, Beruf und Wohnort auch der Autotyp. Hier können sich, je nach Unfallrate des Wagenmodells, die sogenannten Typklassen verändern und somit auch die zu entrichtenden Beiträge.

Wenn man nur eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt, hat man sicherlich die geringsten Kosten, aber auch die geringsten Leistungen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) rechnete im Jahr durchschnittlich 245 Euro für eine Haftpflicht-, 88 Euro für eine Teilkasko- und 303 Euro für eine Vollkaskoversicherung.

Schadenfreiheitsklassen

Bei Vollkaskoversicherungen werden die Höhe der Beiträge zusätzlich durch die Schadenfreiheitsklasse beeinflusst. Fährt ein Auto lange unfallfrei, kommt es in eine höhere Klasse und die Beiträge senken sich. Verursacht der Versicherungsnehmer jedoch einen Unfall, wird er aus dieser Klasse zurückgestuft und muss höhere Prämien zahlen.

Dieses Prinzip gibt es bei Teilkasko-Policen nicht.

Wechsel bis 30. November Posteingang

Wer nach Prüfung der Konkurrenz feststellt, dass sich ein Wechsel zum Neujahr lohnt, sollte seine Kündigung bis allerspätestens 30. November bei seiner KFZ-Versicherung abgegeben haben, hier gilt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

Einen Vergleich kurz vor Ende der Kündigungszeit kann sich besonders lohnen, hier fallen vielfach die Preise, um Neukunden anzuwerben.

Doch auch nach dem 30. November ist unter Umständen ein Wechsel möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Autofahrer zum Beispiel, wenn der Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz bessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden und die Prämie trotzdem nicht sinkt. In beiden Fällen sind die Kfz-Versicherer verpflichtet, ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht zu informieren! Sogar eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, sofern diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist. Auch beim Kauf eines neuen Autos oder im Falle einer Ummeldung kann man problemlos den Anbieter wechseln.

Achtung: Auch Vertragslaufzeiten unterjährig möglich

Wann der eigene Vertrag wirklich endet, sollte nochmal im Vertrag selbst nachgeschaut werden. Denn inzwischen gäbe es auch Versicherer, die ihre Verträge mitten im Jahr enden lassen, darauf machte provision-online aufmerksam. Damit fühlen sich Verbraucher zwar oft hinters Licht geführt, andererseits verteile sich so auch das Kfz-Geschäft über das Jahr und muss nicht binnen weniger Wochen bearbeitet werden.

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Die Marke „30. November“ als Stichtag fällt dann allerdings weg und der Kunde hat wieder einen offiziellen Stichtag weniger, auf den er sich verlassen kann.

Stiftung Warentest; Focus Online; ProVision

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