Mit der Grundsicherung soll Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gewährleistet werden. In erste Linie gehört dazu natürlich die Sicherung des Grundbedarfs für Nahrung, Kleidung und das Wohnen. Die Kosten für Unterkunft und Heizungen werden dabei grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Niveau der Mieten auf dem Wohnmarkt.

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Zudem werden auch Beiträge zur Versicherung oder zusätzliche Kosten bei Schwangerschaften oder etwa für eine Behinderung berücksichtigt. Wie viel Geld für das notwendige Leben pro Person nötig ist, wird individuell ermittelt. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Zum Jahresbeginn 2016 steigen nun die Unterstützungsleistungen für Menschen die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Grundversicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Allerdings beträgt die Erhöhung der Bezüge lediglich drei bis fünf Euro im Monat. So bekommen Alleinerziehende künftig 404 Euro. Bisher waren es 399 Euro im Monat. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften in der Regelbedarfsstufe 2 erhalten dann vier Euro mehr und damit 364 Euro monatlich. Auch die Leistungen für Asylbewerber steigen im kommenden Jahr. Für einen alleinstehenden Asylbewerber steigt der Satz von 359 Euro auf 364 Euro.

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