Ausnahmslos alle Versicherer werben für die Autoversicherung aktuell mit dem Argument “günstig”, berichten Marketingforscher von Research Tools. Droht damit ein neuer Preiskampf? “Versicherer sollten besser ihre Preisdisziplin beibehalten und Ertrag vor Volumen stellen”, sagt Unternehmensberater Dirk Schmidt-Gallas von der Unternehmensberatung Simon-Kucher in Versicherungswirtschaft-heute.de. Die Phase der Markterholung scheine nun vorbei und Versicherer wollen sich gegenseitig unterbieten. Doch dies könnte dazu führen, dass der ruinöse Wettbewerb vergangener Jahre wieder aufgenommen wird.

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Im Kampf um Kunden unterboten sich die Kfz-Versicherer lange Zeit mit Billigprämien. Die Folge: Noch 2012 musste die Autoversicherungssparte einen versicherungstechnischen Verlust von 600 Millionen Euro hinnehmen, wie aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Infolge dessen haben viele Versicherer in den letzten Jahren ihre Prämien schrittweise angehoben. Droht nun eine neuerliche Umkehr des Trends?

Direkt- oder Filialversicherer?

Aktuell starten viele Versicherer schon wieder mit offensiver Werbung in die Wechselsaison. Am 30. November endet in der Regel die Kündigungsfrist, wenn ein Versicherungsnehmer zu einem anderen Anbieter wechseln will. Die meisten Policen haben eine Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von vier Wochen, so dass Wechselwillige den letzten Novembertag nicht versäumen sollten.

Dabei sind Direktversicherer nicht unbedingt besser als Filialversicherer, stellt das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) nach einer Untersuchung des Marktes fest. Von 31 untersuchten Angeboten wurden 12 Direktversicherer getestet. Vor allem im Service gäbe es großen Nachholbedarf. Hier schnitten die meisten Unternehmen mit nur schwacher oder befriedigender Leistung ab. Fast jede dritte E-Mail-Anfrage wurde nicht beantwortet. In Zeiten, wo mehr und mehr auf Digitalisierung gesetzt wird, eine beachtliche Anzahl.

Sonderkündigungsrecht auch nach dem 30. November

Doch auch nach dem 30. November können Autofahrer unter bestimmten Bedingungen noch den Anbieter wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Autofahrer zum Beispiel, wenn der Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz bessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden und die Prämie trotzdem nicht sinkt. In beiden Fällen sind die Kfz-Versicherer verpflichtet, ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht zu informieren. Sogar eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, sofern diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist.

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Relativ unkompliziert können Versicherungsnehmer aus ihrem Altvertrag aussteigen, wenn sie ein neues Auto kaufen oder das alte Gefährt ummelden. In der Regel wird die Kfz-Police zum Abmeldetag aufgehoben und der Fahrer darf sich sofort einen neuen Versicherungsanbieter suchen. Autofahrer sollten aber nicht blind ihren alten Vertrag aufkündigen und zu einem vermeintlich günstigeren Anbieter wechseln. Im schlimmsten Fall kann man viele Leistungen verlieren. Denn langjährige Kunden ohne Unfall erhalten von der Versicherung Sonderrabatte eingeräumt. Ein Rabattschutz zum Beispiel verhindert, dass bei einem einmaligen Unfall der Fahrer zurückgestuft wird und die Beiträge steigen. Bei einem Versichertenwechsel lässt sich dieser Rabattschutz häufig nicht mitnehmen. Hier gilt es, sich über die Wechselbedingungen umfassend zu informieren.

Sara Holitschke/ Mirko Wenig

Versicherungswirtschaft-heute.de

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