Seitdem die Manipulation der Abgaswerte bekannt geworden ist, wollen besorgte VW-Kunden wissen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. Die Anzahl der Anrufer rund um das Thema steigt täglich. Immer mehr Anwälte der Deutschen Anwaltshotline von einer steigenden Zahl verunsicherter Kunden.

Rücktrick vom Kauf möglich?

"Wird an deutschen Motoren dieselbe Manipulation nachgewiesen, kann ein Autokäufer unter Umständen den Kauf rückabwickeln oder die Wertdifferenz erstattet bekommen", sagt Jetta Kasper, Anwältin der Deutschen Anwalthotline. Erst kürzlich habe sich ein Kunde gerade wegen der niedrigen Abgaswerte einen VW zugelegt. Aktuell könnten die Anrufer aber nur vertröstet werden und ihnen wird geraten, abzuwarten wie es weitergeht. Die Vorwürfe aus den USA müssten hierzulande natürlich erst einmal nachgeprüft werden.

Schadenersatzansprüche für Kunden und Aktionäre

Die Angst, zu spät Ansprüche gegen VW zu erheben, sei zunächst unbegründet, schreibt die Deutsche Anwalthotline in ihrer Pressemitteilung. Ansprüche auf Schadenersatz gegen Volkswagen oder einer eventuell anderen Automarke bestehe mindestens zwei Jahre, bei einem Gebrauchtwagen mindestens ein Jahr.

Auch Anleger mit Volkswagen-Aktien können Kursverluste geltend machen. Rechtsanwältin Ulrike Westhauser bewertet die Manipulation als Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die seit Freitag, den 18. September 2015 öffentlich gewordene Manipulation könnte den Konzernen schon viel länger bekannt sein. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, ist die AG nicht ihren Informationspflichten nachgekommen und damit gegenüber den Aktionären schadenersatzpflichtig. Dass viele Anleger nicht in VW-Aktien investiert hätten, wenn sie von der Abgas-Manipulation gewusst hätten, zeigt sich schon an der Reaktion: Allein über das erste Wochenende fiel die Stammaktie von Volkswagen um 19 Prozent.


Presse Deutsche Anwaltshotline AG