Plötzlich ging alles ganz plötzlich mit dem aktuellen Finanztest von Berufsunfähigkeits-Versicherungen (BU). Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn man die jeweiligen Vorbereitungen der Redaktionen zeitlich einordnet. Noch am 26. Mai schrieb die Stiftung Warentest auf Anfrage des Versicherungsboten, wann denn turnusmäßig wieder mit einem BU-Vergleich von Finanztest zu rechnen sei, leider könne man dazu „jetzt noch keine genaue Auskunft geben. Laut Redaktion Finanztest ist nicht sicher, ob und wann das Thema veröffentlicht wird. Für die Juli-Ausgabe ist es nicht geplant.“

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Offenbar hat sich Finanztest dann nach dem 26. Mai, dem Datum der Antwort auf die Terminanfrage des Versicherungsboten, mit dem BU-Test beeilt. Denn nun ist der neue „Test“ von BU-Tarifen im Augustheft von Finanztest erschienen und Versicherungsmakler Matthias Helberg aus Osnabrück, selbst BU-Profi, hat das Ergebnis der Finanzwarentester seziert.

BU-Vergleich „extrem schwach und kaum hilfreich“

Obwohl Helberg „einige kleinere Korrekturen zum 2013er BU-Test erkennen kann“, so urteilt er doch so: Auch dieser Test sei extrem schwach und für Verbraucher kaum hilfreich. Ferner solle man als Verbraucher von Finanztest als zum Teil steuerfinanzierte Einrichtung „handfeste und belastbare Infos für Verbraucher erwarten können". Dies habe Finanztest „zum wiederholten Mal nicht geschafft“. Für Helberg sind die Warentester “was Berufsunfähigkeitsversicherungen angeht, inzwischen eins: Berufsunfähig. Zum Glück nicht aus medizinischen Gründen“, schreibt Helberg in seinem Blog.

Wieder eine Massenankunft mit guten Noten: 40 von 70 Policen erhalten "sehr gut"

Statt 75 Prozent wie im Jahr 2013 erhielten nun „nur“ 57 Prozent der getesteten BU-Tarife ein „sehr gut“. Demnach haben die Tester in diesem Jahr etwas genauer differenziert.

Zwar haben die Tester in diesem Jahr mit 12 angewendeten Testkriterien ihre Betrachtungen der Tarife weiter aufgedröselt, aber nach welchen Maßstäben diese Kriterien ausgesucht und wie sie gewichtet wurden, wird nicht verraten. „Das ist intransparent“, sagt Makler Helberg. Dem Laien als Leser hilft der Test auch nicht weiter. Die laut Finanztest schlechtesten Anbieter, fünf an der Zahl, erreichen immer noch ein „befriedigend“; der Rest hat Note Eins oder Zwei. Das ist wieder eine kaum oder nur eher gering differenzierte Massenankunft der getesteten Unternehmen mit guten Noten.

Für die Frage der Gewichtung von Leistungsregeln der Versicherer nennt Helberg Beispiele. Nicht sehr einleuchtend findet es der Makler, warum laut Bedingungen der Versicherer befristete Leistungszusagen zum Testsieg reichen können (Hanse Merkur), wenn es laut Finanztest „noch besser“ sei, wenn darauf ganz verzichtet würde. Nach Ablauf der befristeten Leistung, argumentiert Helberg, muss der Versicherte im Anschluss erneut seine Berufsunfähigkeit beweisen. Auch das Gewicht des Prognosezeitraums von sechs Monaten, „der in der Praxis eher wenig Bedeutung hat“ (Helberg), lasse Finanztest bei seiner Punktevergabe gegenüber dem Leser im Dunkeln.

Lediglich 12 Leistungsmerkmale berücksichtigt

Eine Kaufentscheidung auf Basis dieser wenigen (12) berücksichtigten Merkmale wäre für den Verbraucher „in hohem Maße leichtsinnig“, führt Helberg an und sagt zum Vergleich mit Finanztest: „Unsere Analysen beinhalten 40 und mehr Kriterien (je nach Einzelfall).“ (…) Dass ein Kunde sich auf Grundlage gerade eines Dutzend Kriterien ,nicht falsch entscheiden' könne, ist eine Aussage, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat. Sie wirkt vielmehr wie Volksverdummung“.

Zur Gewichtung der Gesundheitsfragen in den Anträgen (25 Prozent der Gesamtnote) merkt Helberg an, dass Finanztest zwar verbraucherfreundliche Fragen im Antragstext goutiert, jedoch die Hintertür nicht nennt, durch die viele Versicherer eben doch mehr über ihren kommenden Kunden erfahren als im Antrag erfragt wird: Das „Hinweis- und Informationssystem“ (HIS) der Unternehmen; eine Art Gesundheits-Schufa, in Helbergs Blog als „Schwarze Liste“ bezeichnet. Er schreibt: „Ein guter Tipp wäre daher gewesen, Antragsformulare auf solche HIS-Klauseln zu überprüfen“. Makler Helberg schreibt dazu, dass zum Beispiel auch die Testsieger Hanse Merkur und Europa die HIS-Klauseln anwenden.

Der Preis und der Modellkunde

Dass ein niedriger Beitrag ungünstige Versicherungsbedingungen nicht ausgleichen kann, habe man bei Finanztest „bis heute nicht kapiert“. Den Finanztest-Ansatz, die Versicherer nach der „preiswertesten Berufsunfähigkeitsversicherung“ für die Modellkunden der Tester zu fragen, folgt nach Helbergs Einschätzung einer „tragischen Logik“, einschließlich dem Tipp der Tester: „Wir empfehlen, den Nettobeitrag zu vergleichen“. Dieser Leitsatz kann in der Tat fatal für den Verbraucher sein.

Nettobeiträge sind bekanntlich nicht garantiert und können bis zur Höhe des Bruttopreises laut Police steigen. Zumal sich zwischen Brutto- und Nettopreis unterschiedlich breite Spannen auftun können. Genau zu diesem Zweck beschäftigten die Tester in ihrem Beitrag den Leser mit dem einschlägigen Paragraphen 163 des Versicherungsvertragsgesetzes. Ob dieses tiefe Befassen mit Rechtsfragen dem Laienleser hilft? Nein. Den Beweis liefert Finanztest in Form eines Interviews mit dem Deutschen Aktuarverein (DAV), also dem Fachzirkel der deutschen Versicherungsmathematiker.

Gefragt, ob 800 Euro Netto- und 1.000 Euro Bruttobeitrag bei der BU-Police besser seien als etwa 650 Euro Netto- und 1.250 Euro Bruttobeitrag, antwortete der DAV laut Finanztest: „Hierzu lässt sich generell leider keine Aussage treffen“, man bräuchte dazu mehr Informationen zum Kunden. Entweder hat Finanztest eine untaugliche Frage gestellt oder der DAV hat untauglich geantwortet. Aber da das Interview nach Angaben der Finanztester schriftlich geführt wurde, hat man auf Seiten der Tester offenbar auf eine Nachfrage verzichtet. Und damit bleibt die Brutto-/Nettofrage für den Finanztestleser unbeantwortet.

Franke & Bornberg: „Willkürlich wirkende Auswahl der Testkriterien“

Auch das Rating- und Analysehaus Franke und Bornberg aus Hannover sieht den bei Finanztest lesenden Verbraucher auf dem Holzweg. Neben der „nicht begründeten und willkürlich wirkenden Auswahl der Testkriterien“ kritisiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter des Hauses, gegenüber dem Versicherungsboten: „Durch die hartnäckige Berücksichtigung der (Netto-) Prämien kommt es erneut zu systematischen Fehlanreizen“ für den Verbraucher. Mit Grund:

In einer Studie im Februar hatte Franke und Bornberg dargestellt, wie und in welchem Umfang zwischen 2002 und 2012 Überschüsse in der BU-Versicherung gesenkt wurden. Von 49 Versicherern hatten 26 in mindestens einem Versicherten-Teilbestand Überschüsse abgesenkt; seit 2007 bis 2012 wurden dabei bei 14 Unternehmen Absenkungen beobachtet – die größte einmalige Absenkung lag bei 29 Prozentpunkten. Franke Bornberg erwartet auf Basis dieser Erhebungen einen zunehmenden Trend zur Absenkung in den kommenden Jahren.

Nettoprämie-Empfehlung und wenige Berufsbeispiele nicht mehr zeitgemäß

Selbst wenn Finanztest die Prämien nicht in die Bewertung einbezieht, so wird doch die Orientierung an der Nettoprämie als klare Empfehlung formuliert. Und das, obwohl es nicht nur aus der Vergangenheit heraus sondern auch ganz aktuell Erfahrungen mit Versicherungsunternehmen gibt, die bereits junge Tariflinien prämienseitig anpassen mussten. Michael Frankes Fazit ist deshalb deutlich: „Eine solche Empfehlung noch dazu auf der Grundlage von nur drei Berufsbeispielen ist längst nicht mehr zeitgemäß.“

Bewertung von Prämien macht Testergebnisse zufällig

Auch hinsichtlich anderer BU-Erhebungen, etwa durch das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) mahnt Franke, die „Bewertung von Prämien macht Testergebnisse zufällig“. „Es wäre reiner Zufall, wenn sich der günstigste Anbieter unter den per Mittelwert errechneten Testsiegern findet. Je höher man die Prämien gewichtet, desto verzerrter kann das Ergebnis sein“, sagt Michael Franke vor allem mit Blick auf den Verbraucher; für diesen zähle nur der individuelle Beitrag. Weswegen Franke und Bornberg „schon immer auf die Einbeziehung der Prämien in seine Ratings“ verzichtet, so Franke.

Versicherungsmakler Sven Hennig, BU und PKV-Profi aus Rügen, hat den BU-Finanztest ebenfalls gelesen und scharf kritisiert. Unter anderem bemängelt er klare Falschinformationen wie die hier aus dem Testbeitrag zitierte:

„Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig, danach jährlich mit einer Frist von drei Monaten. Beachten Sie bitte, dass der Abschluss des Neuvertrags nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.“ (Finanztest)

Hennig fragt: „Also kann der Kunde erst zu seinem 67. Lebensjahr kündigen? Vielleicht hätte man die Versicherungsbedingungen doch erstmal lesen sollen“. Ferner beanstanden sowohl Sven Hennig und Matthias Helberg die ihres fachlichen Erachtens nach – neben Gesundheitskriterien der Kunden – ungenügende Sicht auf die familiäre und berufliche Situation des Verbrauchers.

  • Berufsstand und Berufsstellung (ist der Versicherte als Vorgesetzter zum Beispiel aufsichtsführend?)
  • Familienstand/Kinder
  • Ausbildung/akademischer Abschluss
  • Körperliche und Bürotätigkeit, sowie Reise- und Außendiensttätigkeit
  • Sportrisiken

Modellkunden bezeichnet Makler Helberg als „blanke Theorie“; untauglich für den Laien, auf dieser Basis für sich persönlich die richtige BU-Police auszuwählen. Makler Hennig spricht von „Unsinn“, weil Finanztest aus seiner Sicht zwar das existenzielle BU-Risiko anspricht; nicht aber, dass die Altersvorsorge auch im BU-Fall gesichert sein muss.

Psychotherapie oder BU?

Für Makler Helberg ist eine abgeschlossene Psychotherapie des Antragstellers „sicherlich ein Hindernis“ für den BU-Abschluss, aber nicht unmöglich. Finanztest bezieht sich dagegen auf die Aussage einer einzigen Versicherungsmaklerin aus Berlin, die sagt, sie habe noch keinen Kunden unterbekommen, der in den letzten fünf Jahren eine Psychotherapie gemacht hat, „egal aus welchem Grund“.

„Unsinniger Test - das Papier nicht wert“

Hier das Fazit von Makler Sven Hennig (gekürzt): „Leider hat es Finanztest nicht geschafft, sich intensiv mit dem Thema BU-Versicherung auseinanderzusetzen. Daher bleibt es auch hier weitgehend bei den Aussagen zum letzten Test (von 2013, Anmerkung der Red.), dieser ist das Papier nicht wert. (...) Wer glaubt mit so einem Test den richtigen Versicherer gefunden zu haben, der irrt hierbei gewaltig. Das Schlimmste sind gar nicht so unsinnige Tests, das Schlimmste daran ist leider, viele Leser nehmen das als gegeben hin, was Finanztest so publiziert und rennen damit ins finanzielle Unglück!“

Erneut Testdesign für Besserverdiener mit niedrigen Berufsrisiken

Franke und Bornberg stellt zu dem aktuellen BU-Test der Finanztester zudem die Sinnfrage und merkt gegenüber dem Versicherungsboten an: „Schon auf der ersten Seite bemängelt Finanztest, dass die BU teuer ist. Finanztest verstärkt dieses Problem aber selbst, indem die garantierte Rentensteigerung als eines der wesentlichen sechs Testkriterien aufgenommen wird. Diese Tarifgestaltung verteuert aber den Schutz noch einmal. Das Testdesign schließt also, wie bei vorherigen Tests, die Erwerbstätigen aus dem Schutz aus, die den Schutz viel dringender brauchen als die getesteten Berufsbeispiele“, sagt Franke und Bornberg-Chef Michael Franke.

Der guten Ordnung halber sei mitgeteilt, das fast 20 Versicherer sich dem aktuellen BU-Finanztest verweigert haben. Ob das ein Schaden für die Qualität des „Tests“ ist, liegt im Auge des Betrachters.

Hintergrundinformationen: Diese Bewertungs-Kriterien nennt Finanztest bei den BU-Tarifen:

  • Ob auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird;
  • Ob bereits bei einer Sechs-Monats-Prognose auf Berufsunfähigkeit geleistet wird;
  • Ob rückwirkend zum Beginn der 6 Monate geleitet wird;
  • Ob bei verspätetem Leistungsantrag mindestens 3 Jahre rückwirkend geleitet wird;
  • Ob Nachversicherungsmöglichkeiten eine Erhöhung von 1.000.- € auf 2.000.- € binnen 10 Jahren zulassen;
  • Ob es eine garantierte Rentensteigerung / Leistungsdynamik gibt;
  • Ob im Leistungsfall zu zahlende Beiträge gestundet werden;
  • Ob befristete Leistungsanerkenntnisse zeitlich befristet, oder „noch besser“ auf sie verzichtet wird;
  • Ob der Versicherer auf seine Rechte nach § 19 Abs. 3 und 4 bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung verzichtet;
  • Ob der Versicherungsschutz weltweit gilt;
  • Ob eine unbefristet anerkannte Rente wegen voller Erwerbsminderung zumindest ab einem bestimmten Alter auch als Berufsunfähigkeit anerkannt wird;
  • Ob bei vorübergehender Unterbrechung der Berufstätigkeit der zuletzt ausgeübte Beruf zur Prüfung einer Berufsunfähigkeit herangezogen wird.

Die Testsieger des BU-Vergleichs 2015

Die große Flut an Testsiegern hat auch deshalb ein Geschmäckle, weil die Stiftung Warentest mit der Nutzung ihres Siegels für Werbezwecke Geld verdient. Matthias Helberg bezeichnet die Testsieger-Produkte und ihre Anbieter als „Kandidaten für Sehr Gut“ – Logolizenzen im Wert von 7.000.- € bis 25.000 €" in diesem Jahr. Bereits vor zwei Jahren hatte der Makler den letzten BU-Vergleich von Finanztest kritisiert: „Avanti dilettanti“. Die Testsieger in alphabetischer Reihenfolge:

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