Angesichts niedriger Zinsen und einer sinkenden Vorsorgebereitschaft der Bundesbürger fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge. Hierfür hat der Verband ein Positionspapier mit dem Titel "Raus aus der Stagnation in der Altersvorsorge" vorgelegt. Gemeint sind hierbei freilich jene Vorsorgeformen, von denen die Versicherer selbst profitieren würden, namentlich Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge.

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GDV will Opting-Out in der betrieblichen Altersvorsorge

Bei den Betriebsrenten schlägt der Versicherungs-Dachverband die Einführung eines sogenannten „Opting-Out“-Verfahrens vor. Jeder Beschäftigte würde dann einen Passus in seinem Arbeitsvertrag stehen haben, dass ein Teil des Gehalts automatisch für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird – solange er nicht aktiv widerspricht. „In anderen Ländern, etwa den USA und Großbritannien, konnten die Beteiligungsquoten in der bAV dadurch spürbar erhöht werden“, heißt es in einer Pressemeldung des GDV.

Darüber hinaus soll Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre bAV möglichst nur über einen Durchführungsweg anbieten zu können, also ob sie die Betriebsrente über eine Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds anbieten. „Es wäre für sie eine erhebliche Entlastung, wenn sie nicht mehrere Durchführungswege mit unterschiedlicher sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Behandlung und jeweils eigenen Schnittstellen zu Anbietern verwalten müssen“, argumentiert der GDV. Zugleich würde dies aber die Wahlmöglichkeiten für die Beschäftigten einschränken, was der Versicherungsverband unterschlägt.

Auch sollen die Belastungen der bAV-Leistungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gesenkt werden, denn aktuell werden Betriebsrenten mit dem vollen Beitragssatz belastet. Ein Vorschlag, der für Kontroversen sorgen dürfte. Fließt weniger Geld in die Sozialkassen, müssten dort wiederum die Beiträge angehoben werden – zum Nachteil jener, die sich nicht an der bAV beteiligen können oder wollen.

Riester: Freibeträge für Grundeinkommen und Abbau der "kalten Progression"

Verbesserungen regt der GDV auch bei der Riester-Vorsorge an. Ein Problem ist aktuell, dass sich Riestern für Geringverdiener kaum lohnt, da die private Altersrente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Wenn es dumm läuft, haben die Betroffenen jahrzehntelang geriestert und erhalten trotzdem nur die staatliche Grundsicherung. Um Geringverdienern unter die Arme zu greifen, schlägt der GDV Freibeträge für die ergänzende und kapitalgedeckte Vorsorge vor, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden sollen.

Darüber hinaus sollen mehr Personen als bisher die staatliche Förderung erhalten: Etwa auch Solo-Selbstständige, die aktuell noch durch das Raster fallen. Auch soll die staatliche Förderung regelmäßig angepasst und dynamisiert werden: Auf einen Höchstbetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. 2015 entspräche das einem maximalen Eigenbetrag von 2.904 Euro.

Bei Vertragswechsel soll nur Verwaltungspauschale fließen

Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen auch die Vergütung der Versicherungsvermittler. So sieht der GDV die Notwendigkeit, die Kosten der Verträge weiter zu senken. Ein Vorschlag hierzu: Wechselt ein Versicherungsnehmer den Vertrag, soll lediglich eine Verwaltungspauschale fällig werden, aber keine Abschlusskosten und Provisionen für das übertragene Kapital fließen. Positiv: Damit würden fragwürdige Umdeckungen zum Nachteil des Kunden deutlich unattraktiver für Vermittler. Negativ: Auch Umdeckungen zum Vorteil des Kunden bekämen sie weniger honoriert.

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Ob sich der Verband mit seinen Forderungen durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Einige der Vorschläge würden dem Staat zunächst Mehrausgaben bzw. Einbußen bei den Steuereinkünften bescheren.

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