Wer sich für längere Zeit, privat oder auch beruflich, im Ausland aufhält, benötigt oft mehr als eine einfache Reisekrankenversicherung. Denn klassische Reisekrankenversicherungen gelten meist nur für Reisen, die kürzer als 6 Wochen sind. Auslandskrankenversicherungen hingegen zahlen auch für längere Aufenthalte im Ausland.

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Voraussetzungen des Versicherungsnehmers für eine Auslandskrankenversicherung

Abschluss der Versicherung: Der Versicherungsnehmer muss eine entsprechende Police bei den meisten Anbietern bereits vor Antritt der Reise, also noch in Deutschland, abschließen. Das ist zuweilen dann problematisch, wenn man die Versicherung abschließen will, während man sich bereits im Ausland aufhält oder die Dauer der Absicherung verlängern will. Nur sehr wenige Anbieter am Markt umgehen dieses Problem, indem sie selbst als Versicherungsnehmer fungieren.

Eintrittsalter: Bei den meisten Versicherern sind die Beiträge ans Alter gekoppelt. Anders als in der privaten Krankenversicherung werden im Übrigen auch keine Alterungsrückstellungen gebildet. Viele Tarife haben ein maximales Eintrittsalter von 64-69 Jahren. Für ältere Personen gibt es extra Tarife, die entsprechend deutlich kostenintensiver sind.

Vorerkrankungen: Vorerkrankungen und bereits bestehenden Behandlungsbedarf vor Versicherungsbeginn werden oftmals nicht mitversichert. Vorerkrankungen gelten bei den Versicherern als kalkulierbare Risiken. Besteht eine Krankheit bereits vor Versicherungsbeginn, hat dem Betroffenen aber bisher keine Schwierigkeiten bereitet und wird erst nach Antritt der Reise diagnostiziert, dann gilt diese hingegen i. d. R. als Neuerkrankung und entstehende Kosten werden erstattet. Abweichende Regelungen gibt es bei Versicherten, die von Firmen ins Ausland entsendet werden.

Was sollte in der Auslandskrankenversicherung versichert sein?

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich sollte sich selbstverständlich das Reiseziel einschließen, denn nicht alle Tarife leisten auch weltweit. Manche Anbieter erstatten Behandlungskosten lediglich in Europa. Einige Versicherer schließen USA und Kanada wegen hoher Kosten der medizinischen Behandlung aus oder bieten eine Absicherung für diese Länder gegen Aufpreis an.

Heimataufenthalte: Wer seinen Wohnsitz für eine Weile ins Ausland verlagert hat, kommt gegebenenfalls auch für Besuche zurück in die Heimat. Auch dann sollte der Versicherungsschutz weiterhin bestehen, denn wer dann in Deutschland erkrankt, möchte selbstverständlich auch vor Ort behandelt werden und die Kosten erstattet bekommen.

Gültigkeit: Über eine absehbare Aufenthaltsdauer im Ausland leisten viele Versicherer. Schutz bis ans Lebensende, beispielsweise für Auswanderer, Residenten oder Rentner bieten jedoch die allerwenigsten.

Leistung in Kriegs- und Krisengebieten oder bei Seuchengefahr: In den Versicherungsbedingungen der Versicherer sind Leistungen oftmals dann ausgeschlossen, wenn sich der Versicherungsnehmer in Kriegs- oder Krisengebieten aufhält und dort zu Schaden kommt. Einige Anbieter leisten allerdings dennoch, unter der Voraussetzung, dass derjenige nicht aktiv am Krieg teilnimmt. Auch bei einer Reise gefährdeten Gebieten, beispielsweise wie bei Ebola-Gefahr in Westafrika, schließen viele Versicherer eine Leistung aus.

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Notfall-Leistung und Rücktransport: Die wohl wichtigste Leistung bei Auslandskrankenversicherern ist der Service im Notfall. Vor allem der medizinisch notwendige Krankenrücktransport sollte niemals fehlen.

BDAE

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