Wie eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) unter eintausend neunhundert und fünfundsiebzig niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ergab, verzeichnete ein Viertel der ambulant und stationär tätigen Gynäkologen, die zum Beispiel als Belegärzte oder in der Geburtshilfe arbeiten, für das Jahr 2013 Prämiensteigerungen gegenüber dem Jahr 2009, die sich auf mehr als 6800 Euro beziffern lassen. Fünf Prozent der befragten Ärzte mussten gut 19.000 Euro mehr zahlen, als noch sechs Jahre zuvor, berichtet die KBV. Über alle Fachgruppen hinweg bestreiten die Gynäkologen in Sachen Haftpflichtprämien eindeutig den ersten Platz, so die Standesvertretung.

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Fallzahlen sollten berücksichtigt werden

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried den Ärzten, rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit die Vertragskonditionen zu überprüfen und dabei Risiko und Versicherungshistorie einzubeziehen. Denn bislang sei es so, dass Versicherer häufig bereits höhere Beiträge einfordern, nachdem ein Arzt einen Schaden gemeldet hat, ganz unabhängig davon, ob die Assekuranz dann schließlich überhaupt zahlungspflichtig wurde. Hinzuweisen ist außerdem darauf, dass Versicherer im ambulanten Bereich bisher nicht die Fallzahlen einzelner Ärzte berücksichtigen. Im stationären Sektor würden dagegen immer öfter die Höhe der Fallzahlen und damit verbundene Risiken in die Beitragsberechnung einfließen. "Es wäre zu prüfen, ob Ähnliches für den ambulanten Bereich geschaffen werden könnte, um die Beiträge mehr an Risiken auszurichten und ungerechtfertigte Belastungen zu vermeiden", rät von Stillfried.

aerztezeitung.de

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