Viele Musterverträge auf dem Markt der Vertriebsunterstützung sind nicht rechtssicher. Maklervertrag, Vollmacht, Datenschutz- oder Vergütungsvereinbarungen zeigen nach dem kritischen Prüfblick des Juristen große Mängel. Zu diesem Urteil kommt Bartlomiej Zornik, Justiziar der Kasseler RWM Group. Der Jurist hat nach eigenen Angaben viele Muster-Vertragswerke für Makler durchgesehen und hält sie für teilweise unwirksam. Hinzu komme bei Pools, dass diese Dienstleister für ihre Muster gegenüber dem Makler „jegliche Haftung für die Vorlagen ausschließen“, sagt Zornik.

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Vertragsmuster für Versicherungsmakler ist nicht rechtssicher

Rechtssicherheit für den Makler sieht nach Ansicht von Bartlomiej Zornik anders aus und er erklärt die juristischen Stolpersteine anhand des Maklervertrags. Dieses Paragrafenwerk „verspricht“ dem Kunden einerseits, er müsse keine zusätzliche Kosten für den Maklerrat bezahlen.

Andererseits schließen viele Makler mit ihren Kunden auch eine Vergütungsvereinbarung. Auf deren Basis rechnet der Makler Geld für seine Services ab. Sei es Honorar für fachlichen Rat, seien es Gebühren für vermittlungsfremde Dienste. Vor allem betont Zornik: „Jeder Makler arbeitet anders“.

Widerspruch zwischen Vergütungs- und Maklervertrag droht

Schließt der Makler mit seinem Kunden sowohl einen Vergütungs-, als auch einen Maklervertrag, dann können beide Dokumente einander widersprechen. Zum Beispiel wenn der Mandant das Honorar für eine vermittelte Nettopolice nicht bezahlen will und sich (frech?) auf den Maklervertrag beruft („keine zusätzlichen Kosten“). Vor Gericht wird dann der Richter beide Verträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen: „Juristisch ist das die so genannte AGB-Kontrolle“, sagt RWM-Rechtsexperte Zornik.

Ein Mindmap zeigt StolpersteineAusschnitt Mindmap - Rechtssicherheit für Maklerdokumente (Quelle: RWM)

Weiter sagt der Jurist: „Im schlechtesten Fall ist die Vergütungsvereinbarung unwirksam. Außerdem bleibt der Makler auch auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Das lässt sich durch kluge Planung im Vorfeld vermeiden, indem die Makler-Dokumente an das Geschäftsmodell angepasst sind“.

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Für einen ersten Blick auf juristische Stolpersteine hat Bartlomiej Zornik einen „abgestimmten Dokumentenkranz“, wie er es bezeichnet, erstellt, den er für die RWM-Group als übersichtliches Mindmap gestaltet hat.

RWM Group

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