Die Regulierung der Versicherungsvermittlung brachte wesentliche Veränderungen mit sich, die unmittelbar auf die Einnahme-Situation von Vermittlern einwirkte. So sank etwa durch das Lebensversicherungs-Reform-Gesetz (LVRG) die Abschlussvergütung im Leben-Segment.

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„Alternative Vergütungsmodelle“ begannen, eine immer größere Rolle zu spielen. Gemeint sind damit zusätzliche produktunabhängige Serviceleistungen, die (weit) über die gesetzlichen Pflichten eines Versicherungsmaklers hinausgehen und unabhängig vom Maklervertrag erbracht werden. Für solche Vergütungsmodelle hat der ‚Arbeitskreis Beratungsprozesse‘ nun Musterverträge entwickelt. Die Musterverträge für Servicevereinbarungen liegen sowohl für den Bereich Gewerbe, als auch für das Privatkunden-Geschäft vor.

Im gewerblichen Bereich könnten solche Servicevereinbarungen beispielsweise umfassen:

  • Analyse der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
  • Notfallplanung für das Unternehmen
  • 360° Service für Anlageimmobilien

Im Privatkunden-Segment könnten beispielsweise die Betreuung von Fremdverträgen oder das Aufbereiten von Unterlagen zur Steuererklärung im Rahmen einer Servicevereinbarung geregelt werden.

„Durch die Mitarbeit der Berufsverbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie den Servicegesellschaften germanBroker.net AG und CHARTA Börse für Versicherungen ist es gelungen, Vermittlern wie Mandanten ein praktikables Regelwerk an die Hand zu geben. Die Servicevereinbarungen für Vermittler sind eine echte Branchenlösung“, so Friedel Rohde, Koordinator des Arbeitskreis Beratungsprozesse. Als nächsten Schritt plant der Arbeitskreis die Veröffentlichung von Textvorlagen zur Honorarberatung und -Vermittlung.

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Die Textvorlagen können auch an das jeweilige Leistungsangebot des Maklers angepasst werden. Der Download der Dokumente ist für Vermittler kostenlos.

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