Im Juli 2014 hatte die Bundesregierung unter der Federführung von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles die Rente mit 63 eingeführt. Statt mit 67 Jahren sollen jene Personen schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben.

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Diskriminierung: Kindererziehungszeit wird angerechnet, Mutterschutz nicht

Die Fraktion die Linke kritisiert, dass die Zeit des Mutterschutzes nicht auf die 45-jährige Wartezeit für die Rente angerechnet werde. In einem Gesetzesentwurf macht sich die Partei nun per Gesetzesentwurf für eine Änderung stark.

Es sei ein Widerspruch, dass zwar die Zeit für Kindererziehung bei der Berechnung der Wartezeit Berücksichtigung fände, die Zeit des Mutterschutzes jedoch nicht. Diese Schutzzeit sei für Mütter gesetzlich vorgeschrieben und wesentlich kürzer. Dazu zählen Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt, Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter nach der Geburt sowie eine Mutterschaftsversicherung, also eine Lohnfortzahlung während des Arbeitsverbotes und darüber hinaus. Demnach dürfte daraus kein Nachteil bei Inanspruchnahme der Rente entstehen, argumentierte die Linke. Es sei eine Diskriminierung von Frauen, die beseitigt werden müsse.

Kritisch betrachtet wird das Rentenkonzept der SPD-Politikerin auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Dieser zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmeregelung zu Arbeitslosenzeiten und will die Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Die CDU hatte die „Nahles-Rente“ weiterhin als Belastung für die Rentenkasse bezeichnet.

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Nahles: Kein Ansturm auf die Rente mit 63

Nahles sieht derzeit keinen Ansturm auf das Konzept der Rente mit 63. Von rund 240.000 Anspruchsberechtigten hätten bis Ende 2014 lediglich 206.000 Personen Anträge für diese Rente, erklärte die Bundesarbeitsministerin gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ am Donnerstag. Allein im Januar diesen Jahres sind bei der Deutschen Rentenversicherung allerdings noch weitere 26.000 Anträge eingereicht worden.

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