Arbeitnehmer mit langer Beschäftigungszeit können mit der sogenannten Nahles-Rente bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Regelung wurde auch für Diejenigen interessant, die sich nach einem verfrühten Austritt aus ihrer Arbeitnehmerbiographie sehnten. Doch dem unkontrollierten Abfluss von Arbeitskraft soll durch eine Ausnahmeregelung ein Riegel vorgeschoben werden.

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Inzwischen haben 232.000 Bundesbürger einen Antrag zur sogenannten Nahles-Rente gestellt. Allein im Januar wurden 26.000 Anträge bei der DRV eingereicht. Gleichzeitig sinkt die Nachhaltigkeitsrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese lag im Januar bei 34,5 Milliarden Euro (1,78 Monatsausgaben). Ende 2014 waren es noch 35 Milliarden Euro. Künftig wird die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage weiter zurückgehen. Gründe sind unter anderem die Mehrausgaben durch das Rentenpaket sowie der seit Jahresbeginn geltende niedrigere Beitragssatz von 18,7 Prozent.

Rente mit 63: Schutz vor Missbrauch oder Fehlkalkulation?

Um einen "Mitnahme-Effekt" und "Missbrauch" der Neuregelung zu untergraben, wird die Zeit einer Arbeitslosigkeit, die ausgerechnet zwei Jahre vor Renteneintritt entsteht, nicht voll auf die Beitragsjahre angerechnet. Das Problem besteht in der Berechnung der 45 Beitragsjahre, welche die Vorraussetzung für die abschlagsfreie Rente mit 63 sind. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit dieser Ausnahmeregelung bei der Berechnung der Beitragsjahre für eine abschlagsfreie Rente mit 63, deshalb will er jetzt mit dieser Angelegenheit vor Gericht gehen.

Das Bundesverfassungsgericht soll dann die Ausnahmeregelungen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 prüfen. „Wir wollen eine schnelle Klärung durch das Verfassungsgericht“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Zunächst will der DGB mit Musterklägern vor Sozialgerichte ziehen. Gewerkschaftsjuristen wählen hierfür erste Musterkläger aus, die dann vor den Sozialgerichten antreten. Eine Abmachung zwischen der Deutschen Rentenversicherung und den Gewerkschaften sieht schließlich vor, mit dem DGB in ausreichender Zahl Musterstreitverfahren zu vereinbaren, so zitiert "Der Spiegel" aus einem offiziellen Protokoll des zuständigen Ausschusses. Zwar werden Zeiten mit ALG I Bezug grundsätzlich mitgezählt, doch nur, wenn diese Bezugsphase nicht in die letzten zwei Jahren des Berufslebens fällt.

Rente mit 63: Kritik von vielen Seiten

Eine Ausnahme wird gemacht, wenn ein Beschäftigter unverschuldet arbeitslos wird, beispielsweise im Falle einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. „Der DGB hat große Zweifel, dass die Ausnahmen verfassungsgemäß sind“, sagte Buntenbach.

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Erst vor wenigen Tagen brandete bereits von anderer Seite Kritik auf, die CDU forderte eine Reform der "Nahles-Rente". Christian von Stetten (CDU) bekundete, der Beschluss zur Einführung der Rente mit 63 sei ein Fehler gewesen. Gegenüber der Bild hatte von Stetten formuliert, eine unkorrigierte Fassung von Nahles Lieblingsprojekt wäre unverantwortlich für die Rentenkasse. Der gesamte Wirtschaftsflügel der CDU sieht dringend Korrekturbedarf für die Rente mit 63, denn alle Zahlen auf die Nahles referierte, hätten sich als untragbar herausgestellt.

Berliner Zeitung, Bild am Sonntag, DGBrechtsschutz.de, Reuters Deutschland, DRV

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