Im Januar hat das Landgericht Ulm der örtlichen Sparkasse die vorzeitige Kündigung ihrer „Scala“-Sparverträge verboten. Die Sparkasse sieht sich in Bedrängnis, weil sie die mit bis zu 3,75 Prozent verzinsten Sparverträge nicht ohne Verluste bedienen kann. In diesen Tagen entscheidet der Vorstand, ob er das Urteil annimmt. Dann muss die Sparkasse immerhin 8.000 in den „Scala“-Verträgen verbliebenen Kunden den derzeit relativ hohen Zins weiter bezahlen. Wie sie das Geld für diese Zinsgarantie erwirtschaftet, ist nicht das Problem der Kunden.

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„Scala“-Verträge bieten Langfristige Zinsgarantien

Die letzten „Scala“-Verträge enden erst im Jahr 2030. Neben den 8.000 verbliebenen Kunden hat die Sparkasse Ulm im vergangenen Jahr bereits 14.000 Verträge von „Scala“ auf andere Sparprodukte umgestellt. Nach Angaben des Kundenvertreters, Rechtsanwalt Christoph Lang, hätten sich viele Sparer von ihrer Kasse unter Druck gesetzt gefühlt, die Verträge zu ändern.

Hierüber berichtet die Ulmer „Südwestpresse“ (SWP), die dem Thema „Scala“ seit über einem Jahr eine Artikelserie und damit der Sparkasse Ulm ein regelrechtes Pressebeben beschert hat – lange bevor die Richter über Scala entscheiden mussten. Deswegen spricht das Blatt in einem Kommentar auch von einer „Kommunikationsfalle“ der Sparkasse.

Kunden wollen in ihre alten Verträge zurück

Aktuell schreibt die SWP, erste Kunden versuchten sich in ihre Altverträge zurückzuklagen, aber die Sparkasse habe in diesen Fällen eingelenkt und den Kunden den Rückweg in die alten Scala-Verträge geebnet. Dennoch habe eine Sprecherin mitgeteilt, diese Entscheidung der Sparkasse habe „keine Signalwirkung“ für 14.000 ehemalige „Scala“-Sparer – hierüber verhandelt das Landgericht am 20. April.

Bei dem Produkt „Scala“ handelt es sich um einen Sparplan, der mit zunehmender Laufzeit Bonuszinsen vorsieht. Maximal 25 Jahre lang dürfen die Kunden bis zu 2.500 Euro pro Monat einzahlen und mit 3,75 Prozent derzeit konkurrenzlos hohe und sichere Zinsen kassieren – noch für bis zu 15 Jahre.

Sparkasse muss Verträge einhalten

Viele Kunden haben in den vergangenen Jahren, just mit dem Sinken des allgemeinen Zinsniveaus, von den möglichen Sparraten Gebrauch gemacht und ihre Einzahlung zum Teil massiv erhöht. Die Sparkasse deutete dieses Vorgehen so, dass die betreffenden Kunden den Sparvertrag als „Zahlungsverkehrskonto missbraucht“ hätten.

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Mit dieser Formulierung jedenfalls stellte die Sparkasse beim Landgericht Ulm eine Art juristischen Prüfstein auf – fragend, nicht aussagend. Aber die Botschaft ist deutlich. Anders als Lebensversicherer es tun, wollte sich die Sparkasse Ulm ihrer langjährigen Garantien entledigen. Aber es gilt die Juristenregel Pacta sunt servanda: Verträge sind einzuhalten.

Südwestpresse

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