Knapp 70 Prozent der Deutschen sind einer aktuellen Umfrage zufolge für die Direktumwandlung eines Teils ihres Gehaltes in der betrieblichen Altersvorsorge. Die repräsentative Umfrage wurde von TNS Infratest im Auftrag des deutschen Fondsverbandes BVI durchgeführt, es wurden insgesamt 1.007 Telefoninterviews bei Umfrageteilnehmern ab 18 Jahren geführt. Demnach fände es die Mehrheit der Bundesbürger gut oder sehr gut, wenn sie einen bestimmten Betrag automatisch für die Altersvorsorge von ihrem Arbeitgeber vom Gehalt steuer- und sozialabgabefrei abgezogen bekämen. Gerade bei der jüngeren Generation kommt diese Idee gut an: Bei den 18 bis 29-Jährigen befürworten sie über 80 Prozent.

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Steuer- und sozialabgabefreie Altersvorsorge seit 2002

Überraschend ist laut der Umfrage, dass sechs von zehn Arbeitnehmern keine bAV besitzen. Bereits seit 2002 gibt es die steuer- und sozialabgabefreie Altersvorsorge für Arbeitnehmer. Diese wird lediglich nicht automatisch abgezogen, sondern muss vom Mitarbeiter aktiv eingefordert werden.

Würde sich hingegen bei einer Ausstiegsoption ein neu eingestellter Mitarbeiter nicht aktiv gegen diese Vorsorgemöglichkeit aussprechen, würde er eine bAV erhalten. Diese im Fachjargon „Opting Out“ genannte Lösung ist jedoch in Deutschland umstritten. Durch ein Opting Out befürchten gerade kleine und mittlere Unternehmen finanzielle und bürokratische Belastungen.

bAV bei Arbeitgeberwechsel übertragbar

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI kommentiert die Umfrage-Ergebnisse: „Die positive Grundhaltung der Bevölkerung zum Opting Out sollten Politik, Tarifparteien und Arbeitgeber nutzen, um die betriebliche Altersversorgung stärker zu verbreiten. Der 2002 eingeführte Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung hat dieses Ziel nicht erreicht. Die bAV als „zweite Säule“ des deutschen Altersvorsorgesystems ist ausbaufähig“.

Mit den aktuellen Möglichkeiten der bAV könnten die Deutschen offenbar wenig anfangen. Zudem haben sich falsche Ansichten in den Köpfen festgesetzt. Dies trifft beispielsweise auf die Übertragbarkeit bei einem Arbeitgeberwechsel zu. Knapp die Hälfte (41 Prozent) der Befragten ohne bAV lehnt diese mit der Begründung „lohnt nicht“ ab. 22 Prozent sind darüber hinaus der Meinung, dass der Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel nicht übertragbar sei. Beide Punkte sind jedoch nicht richtig.

Fehlendes Unternehmensangebot vs. Mitarbeiternachfrage

In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmer ein fehlendes aktives Unternehmensangebot vermissen und Arbeitgeber hingegen eine mangelnde Nachfrage nach einer bAV seitens der Mitarbeiter. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch die im Juli vergangenen Jahres vorgestellte bAV-Machbarkeitsstudie. Bei diesem Missstand könnte Richter zufolge ein Opting Out helfen. Nicht zwangsläufig müsse dies jedoch der Gesetzgeber auf den Plan rufen. Auch die Tarifparteien könnten dies forcieren. Wichtig sei es, in der bAV Alternativen zu schaffen. Die betriebliche Altersvorsorge „muss einfacher, flexibler und renditestärker werden“.

Versicherungsförmige Strukturen in der bAV-Durchführung

Bei der bAV dominieren derzeit versicherungsförmige Strukturen in der externen Durchführung, jedoch ohne gesundem Wettbewerb zwischen Versicherungs- und Fondslösungen. Richter macht dafür die „geradezu aktienfeindliche, staatliche Vorsorgepolitik in Deutschland“ verantwortlich. In den USA stecken große Teile der Altersvorsorge über Opting Out-Modelle in Aktien. In Deutschland wird „diese Anlageform immer noch systematisch benachteiligt“.

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Auch in der privaten Altersvorsorge zeige sich diese Abneigung gegenüber Aktien. Laut der BVI-Umfrage sparen 45 Prozent der Bürger mit Bausparverträgen fürs Alter, die ursprünglich nicht als Altersvorsorgeprodukt konzipiert wurden. 37 Prozent sorgen mit Kapitallebensversicherungen fürs Alter vor. In einer Niedrigzinsphase erwirtschaften jedoch festverzinsliche Versicherungsprodukte kaum Renditen. Laut Richter müsse die Altersvorsorge „stärker Sachwerte einbeziehen und flexibler werden. Nur so könnte sich die Altersvorsorge für Arbeitnehmer lohnen.

BVI