Beim Entfernen des Hardtops seines eingewinterten Fahrzeugs und dem anschließenden Schließen des Verdecks stellte der Fahrzeughalter fest, dass die Heckscheibe aus Kunststoff gebrochen war. Daraufhin machte er Anfang 2012 den Schaden bei seiner Versicherung geltend. Er ließ das Verdeck für 1.856,40 Euro reparieren und reichte die Rechnung zur Regulierung bei seiner Versicherung ein.

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Laut Versicherung reiner Verschleißschaden

Nach Ansicht der Versicherung handelte es sich jedoch um einen reinen Verschleißschaden. Deshalb weigerte sie sich zu zahlen. Eine Zahlung wäre nur möglich, wenn es sich um einen Bruchschaden handelt, welcher durch einen Unfall oder unter Einwirkung von außen entstanden sei. Die Ursache des Schadens sei jedoch kein Unfall, sondern eine Materialversprödung. Die Heckscheibe war zum Zeitpunkt ihres Bruches 14 Jahre alt.

Darauf erhob der Fahrzeughalter Klage vor dem Amtsgericht München gegen die Versicherung auf Zahlung des Reparaturbetrages in Höhe von 1.856,40 Euro. Die zuständige Richterin wies die Klage ab, wie das Onlineportal kostenlose-urteile.de berichtet.

Zwar umfasse die Teilkaskoversicherung laut Versicherungsbedingungen Bruchschäden aus der Verglasung des Fahrzeugs. Dabei ist es egal, ob es sich bei dem Material der Heckscheibe um Glas oder Kunststoff handelt. In den Bedingungen stehe jedoch klar und deutlich, dass Reparaturen durch Verschleiß nicht ersetzt werden.

Die Richterin kam zu dem Ergebnis, dass der Schaden durch Verschleiß und nicht durch ein Unfallereignis entstanden ist. Eine Fehlfunktion des Verdecks habe nicht vorgelegen, dieses habe sich störungsfrei öffnen und schließen lassen. Der Fahrzeughalter muss seinen Schaden also selbst zahlen – Das Urteil ist rechtskräftig (Amtsgericht München, Urteil vom 21.05.2014, Az.: 271 C 4878/14).

Kunststoff unterliegt einem nicht unerheblichen Alterungsprozess

Den Gerichten ist bekannt, dass Kunststoffe - anders als Glas - einem nicht unerheblichen Alterungsprozess unterliegen. Je nach Beanspruchung durch äußere Einwirkungen wie Hitze/Kälte/Temperaturwechsel, UV-Strahlung, mechanische Einwirkungen durch Druck oder Biegung können Glas oder Kunststoff mehr oder weniger schnell spröde werden und schließlich brechen oder reißen.

Hohe Temperaturen und intensive Sonneneinstrahlung begünstigen den Verschleiß

Gerade in Cabrio-Stoffdächer eingebaute Kunststoffscheiben unterliegen durch die zum Teil sehr hohen Temperaturen in Verbindung mit direkter Sonneneinstrahlung einer besonderen Beanspruchung. Dazu komme die bei dem Fahrzeug schwarze Abdeckung sowie die mechanische Abnutzung durch den Einklappvorgang. Aus Sachverständigengutachten geht hervor, dass die durchschnittliche Lebenserwartung derartiger Scheiben bei 10 Jahren liegt, maximal jedoch von 15 Jahren ausgegangen werden muss.

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Die vorgelegten Bilder des Fahrzeugs stützen die These auf einen Verschleißschaden. Auf den Fotos ist ein milchig wirkender Kunststoff zu sehen, der an den Randbereichen links und rechts zusätzlich mehrfach eingerissen ist. Dabei befinden sich die größten Schadstellen am Biegebereich für den Einklappvorgang. Ebenfalls zu sehen sind eine Vielzahl an kleinen Haarrissen und Eintrübungen, ein typisches Zeichen für spröde gewordene Kunststoffe.

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