Auch dieses Jahr gab es zu Silvester nicht für jeden Partygänger Grund zu feiern. Etwa im Landkreis Hildesheim: Zur Neujahrsnacht stand der Dachstuhl einer Grundschule in Flammen, es entstand ein Sachschaden von mehreren Millionen Euro. In Stuttgart brannte eine Tiefgarage aus bisher ungeklärten Gründen – dabei wurden 40 Menschen verletzt, 10 von ihnen schwer. Mindestens drei junge Männer verloren in der Neujahrsnacht ihr Leben, als Ursache wird unsachgemäßer Umgang mit Knallern angenommen. Doch welche Versicherung zahlt, wenn zu Neujahr etwas zu Bruch ging oder sogar eine Verletzung zu beklagen ist?

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Unfallversicherung: Wenn die Rakete ins Auge ging

Besonders folgenreich können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein: Von schweren Gesichtsverletzungen über die Einschränkung der Hörfähigkeit bis hin zum Verlust von Gliedmaßen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Heilbehandlung und zahlt nicht, wenn die Verletzungen mit bleibenden Schäden einhergehen. Hierfür leistet eine private Unfallversicherung. Kein Unfallschutz besteht jedoch, wenn die Verletzungen durch selbstgebaute Knaller verursacht werden oder durch unsachgemäßen Umgang mit Böllern. Sollte die Verletzung so schwer sein, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Private Haftpflichtversicherung: Upps, der Teppich des Gastgebers brennt!

Die private Haftpflichtversicherung gehört generell zu den wichtigsten Versicherungen. Sie bezahlt für Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Wenn das Rotweinglas etwa auf dem teuren Teppich des Gastgebers landete oder die Silvesterrakete geradewegs in das Wohnzimmer des Nachbarn flog, weil die Sektflasche als Startrampe wenig taugte, dann ist es gut über eine solche Police zu verfügen.

Aber Vorsicht: Manche Haftpflichtverträge sichern grob fahrlässiges Verhalten nur bis zu einem bestimmten Betrag. Wer dann zu viel Alkohol im Blut hatte, muss damit rechnen einen Teil des Schadens selbst zu zahlen. Auch wer mutwillig andere Personen schädigte, kann vom Versicherer in Regress genommen werden! Kinder sind je nach Vertrag über ihre Eltern mitversichert. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt in der Regel nur den Zeitwert einer beschädigten Sache und nicht den Neuwert.

Hausratversicherung: Wenn das Inventar zu Schaden kam

Steht der Feuerwehrmann mit seiner Spritze bereits im Wohnzimmer und will die neue Schrankwand löschen, dann ist es beruhigend eine Hausratversicherung zu haben. Diese ersetzt Schäden an Einrichtungsgegenständen und übernimmt mitunter sogar die Kosten für die Beseitigung des Schadens oder wenn die Familie ein paar Tage im Hotel übernachten muss. Allerdings sollte der Hausratvertrag auf die Klausel „Einrede grober Fahrlässigkeit“ verzichten. Sonst führen schon wenige Tropfen Alkohol dazu, dass die Versicherung aufgrund fahrlässigen Verhaltens gar nicht oder nur anteilig zahlen muss. Auch ein angekipptes Fenster in der Silvesternacht kann schon als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, sofern sich zur Schadenszeit niemand in der Wohnung aufhielt.

Eine Hausratversicherung springt auch für Schäden am Wohninventar ein, etwa wenn das Tischfeuerwerk einen Brandfleck auf dem Teppich hinterließ. Zum Wohninventar zählen u.a. Möbel, Handys, Kleidung und Elektrogeräte, doch abhängig vom Vertrag auch Schäden an Briefkästen, Schäden durch Rauch und Ruß und Bruchschäden an Armaturen. Auch Mülleimer und Gegenstände auf dem Balkon sind in der Regel abgesichert.

Wohngebäudeversicherung: Schutz für Hauseigentümer

Für Hauseigentümer kann Silvester richtig teuer werden. Kinder stecken gern einen Knaller in den Briefkasten oder in die Mülltonne. Schnell ist aus einem Lausbubenstreich ein teurer Sachschaden entstanden, wenn etwa umstehende Gegenstände Feuer fangen. Mitunter verirrt sich sogar eine fehlgeleitete Rakete ins traute Heim und beschädigt Dächer, Fassaden oder Balkone.

In solch einem Fall ist es gut, wenn der stolze Hausbesitzer über eine Wohngebäudeversicherung verfügt – Sie kommt für Schäden an Wohneigentum auf. Jedoch leistet nicht jeder Tarif Ersatz für Löschschäden, wenn etwa das Wasser aus dem Feuerwehrschlauch den Mahagonischrank des Urgroßvaters beschädigt. Hier gilt es, in den Verträgen genau nachzulesen.

Kfz-Versicherung: Wenn der Lack ab ist

Lack und Feuerwerk – Das verträgt sich nicht in jedem Fall! Wer sein Auto zu Silvester an der falschen Stelle parkt, kann böse Überraschungen erleben, etwa wenn eine Silvesterrakete deutliche Brandspuren auf der Oberfläche des Fahrzeuges hinterlässt. Für Brand- und Explosionsschäden durch eine verirrte Rakete kommt dann die Teilkaskoversicherung auf. Wenn das Fahrzeug jedoch durch Randalierer vorsätzlich beschädigt wurde, zahlt in der Regel nur die Vollkaskoversicherung.

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Wichtig: Schäden, die über Silvester entstanden sind, sollten möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. In der Regel ist es erforderlich, den Schaden innerhalb von einer Woche anzuzeigen, damit die Versicherung den Schaden zeitnah begutachten und regulieren kann.

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