Die sechswöchige Mutterschutzzeit vor Geburt eines Kindes wird nicht bei der Rente mit 63 berücksichtigt. Dies habe eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung ergeben, wie der Kölner Stadtanzeiger (Montag) berichtet. Mit der Mütterrente solle jahrzehntelange Beschäftigung belohnt werden, zitiert das Blatt aus einem Schreiben des Bundessozialministeriums. „Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45jährige Wartezeit anzurechnen.“

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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen jetzige Regelung

Trotzdem sprach Linken-Politiker Matthias W. Birkwald von einem „Skandal“. Während Erwerbsunterbrechungen von Männern anerkannt würden, würde dies für Frauen nicht gelten. Birkwald forderte die Bundesregierung auf, „schleunigst die Anerkennung des Mutterschutzes bei der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren zu regeln.“

Laut dem Kölner Stadtanzeiger gibt es auch in anderen Fraktionen des Bundestages verfassungsrechtliche Bedenken wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zu den geforderten 45 Beitragsjahren zählen u.a. Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht, der nicht erwerbstätigen Pflege von Angehörigen, der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie der geringfügigen Beschäftigung (anteilig).

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Die abschlagsfreie Rente mit 63 wird nur gezahlt, wenn die betroffene Person einen Antrag beim Rentenversicherungs-Träger gestellt hat. Tatsächlich sind von den rund 137.000 Beschäftigten, die bisher einen entsprechenden Antrag eingereicht haben, nur rund ein Viertel Frauen, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Bis zum Jahresende rechnet die Bundesregierung mit insgesamt 240.000 Anträgen.

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