Zum 01. Juli 2014 trat die Mütterrente in Kraft. Mütter (und Väter), die vor 1992 ein Kind großgezogen haben, bekommen seither für jedes Kind ein zusätzliches Erziehungsjahr auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Mit der Mütterrente sollen Erziehungsleistungen stärker honoriert werden: in den alten Bundesländern gibt es monatlich 26,39 Euro auf dem Konto, im Westen 28,61 Euro.

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Aber die Mütterrente sorgt derzeit bei vielen SeniorInnen für Ärger und Verwirrung. Da hat nicht allein damit zu tun, dass die Rentenversicherung mit der Reform überfordert ist und nur zögerlich beginnt, die erhöhten Rentenansprüche auszuzahlen. Zudem gehen viele Ruheständler bei der Rentenreform leer aus, was manchen Betroffenen erst bewusst wird, wenn sie das Geld nicht auf dem Konto haben.

Mütter in der Grundsicherung profitieren kaum

Die schwarz-rote Bundesregierung hat die Mütterrente auch als Maßnahme gegen Altersarmut gepriesen. Doch ausgerechnet Mütter, die im Alter mit besonders wenig Geld auskommen müssen, haben nichts von der Reform. Der Grund: Wer Grundsicherung im Alter bezieht, weil die eigene Rente unter dem Hartz IV-Niveau liegt, bekommt die Rentenerhöhung vom Sozialamt angerechnet. Unterm Strich dürfte für viele bedürftige Mütter kein Cent mehr übrig bleiben. Nach Schätzungen der Linken betrifft dies ungefähr 250.000 Mütter.

Ebenfalls negativ kann es sich auswirken, wenn Mütter schon im Jahr nach der Geburt wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Laut einem Bericht der Südwest Presse werden im Prinzip zwar beide Ansprüche auf dem Rentenkonto gutgeschrieben – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 71.400 Euro im Jahr. In dieser Systematik entspreche die Mütterrente schon einem Jahreseinkommen von ca. 68.000 Euro, der Rentenanspruch aus eigener Arbeit fällt entsprechend niedriger aus. Besonders hoch qualifizierte Frauen, die keine lange Auszeit im Beruf hinnehmen wollen, werden damit indirekt benachteiligt. Diese Regelung gilt jedoch nur für Neurentner ab dem 01. Juli 2014.

Mütterrente kann sich negativ auf Witwenrente auswirken

Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet, kann die Mütterrente auch Auswirkungen auf die Witwenrente haben. Da die eigene Rente im Sozialrecht als Einkommen gewertet wird, kann sich dieses durch die Mütterrente erhöhen. Negativ sind die Folgen, sobald das Einkommen aufgrund der Mütterrente den Freibetrag von 755,30 Euro im Monat (neue Bundesländer: 696,70 Euro) überschreitet. Dann wird die Mütterrente zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und kann diese mindern. Unterm Strich dürfte es für die Mütter aber dennoch höhere Altersbezüge geben.

Umgekehrt kann die Mütterrente zu einer Erhöhung der Hinterbliebenenrente führen, sofern die Kindererziehungszeiten vor 1992 nicht den Hinterbliebenen anerkannt werden, sondern den Verstorbenen. Da die Ansprüche aus der Witwenrente aus der Rentenversicherung des Verstorbenen resultieren, erhöhen sich folglich die Altersbezüge für Witwen und Witwer.

Kleine und große Witwenrente

Unterschieden wird zwischen einer kleinen und großen Witwenrente. Nach dem neuen Hinterbliebenengesetz beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent der Versichertenrente, die große hingegen 55 Prozent.

Die große Witwenrente kann geltend gemacht werden, sofern der Hinterbliebene das 47. Lebensjahr vollendet hat, die Betroffenen erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der verstorbene Ehepartner mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorzeitig die Wartezeit erfüllte.

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Die schwarz-rote Rentenreform bewirkt, dass für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal 0,25 Entgeltpunkte bei der kleinen und 0,55 Entgeltpunkte bei der großen Witwenrente zusätzlich angerechnet werden.

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