Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) werden zum 01.01.2015 erneut erhöht, wie die Süddeutsche Zeitung (Mittwoch) berichtet. Damit werden sich Gutverdiener auf steigende Sozialversicherungsbeiträge einstellen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.

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Beitragsbemessungsgrenze in GKV steigt um 75 Euro

Laut dem Münchener Blatt soll die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 4.050 auf 4.125 Euro im Monat angehoben werden (von 48.600 Euro Jahresverdienst auf 49.500 Euro). Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte. Dies gehe aus dem Referentenentwurf für die Verordnung über maßgebliche Rechengrößen hervor, berichtet die Süddeutsche. Bei den Rechengrößen handle es sich um vorläufige Werte; dass sich daran etwas ändere, sei aber unwahrscheinlich. Das Bundeskabinett wird die Obergrenzen voraussichtlich im Oktober verabschieden.

Die Obergrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen ebenfalls an. Sie sollen künftig im Westen monatlich 6.050 Euro statt wie bisher 5.950 Euro betragen. Im Osten soll eine Bemessungsgrenze von monatlich 5.200 Euro gelten (bisher 5.000 Euro).

Das bedeutet für gutverdienende Arbeitnehmer: weniger Netto vom Bruttolohn. Ein westdeutscher Beschäftigter, der 6.100 Euro brutto im Monat verdient, muss dem Bericht zufolge knapp 11 Euro mehr in Rentenkasse und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bei einem ostdeutschen Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von mindestens 5.200 Euro steigen die Beiträge um fast 22 Euro an. Grundlage für die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorjahr.

Es drohen Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung

Laut Süddeutscher Zeitung ist noch unklar, wie die Beitragssätze in der Krankenversicherung ausfallen werden. Zwar wird von 2015 an der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgeschrieben, während derzeit noch 15,5 Prozent fällig sind. Doch brauchen die Kassen mehr Geld, können sie Zusatzbeiträge erheben. Das Mehrkosten auf die Kassenpatienten zukommen ist nicht unwahrscheinlich, da die Überschüsse der Krankenkassen schon wieder sinken (Versicherungsbote berichtete).

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Möglich sei zudem, dass der Beitragssatz für die Rente 2015 minimal sinkt, denn die Rentenversicherung verzeichnet wegen der guten Arbeitsmarkt-Situation hohe Einnahmen. Der Rentenbeitrag könnte daher um 0,1 Punkte auf 18,8 Prozent fallen.

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