Neues Punktesystem für Verkehrssünderdatei

Bislang erhielt ein Verkehrsteilnehmer zwischen 1 und 7 Punkten für schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und musste seinen Führerschein bei 18 Punkten abgeben. Zukünftig sind dies nur noch 1 bis 3 Punkte, allerdings wird die Fahrerlaubnis bereits ab einem Punktestand von 8 entzogen.

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Für Verstöße ab einem Bußgeld von 60 Euro gibt es ab sofort Punkte. Aus diesem Grund wurden einige Verstöße auf diese Bußgeldhöhe angehoben und dadurch teuer als bislang. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Handyverbot am Steuer (bislang 40 Euro)
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen (bislang 50 Euro)
  • Kind ohne Sicherung mitgefahren (bislang 40 Euro)

Punkte gibt es ab Mai nur noch für die Verkehrssicherheit beeinträchtigendes Fehlverhalten. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Das Fahren über eine rote Ampel
  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Alkohol am Steuer
  • Nötigung im Straßenverkehr

Bei einem verbotswidrigen Befahren von Umweltzonen hingegen gibt es zukünftig keinen Punkt mehr, jedoch ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

Die Maßnahmenstufen wurden innerhalb des neuen Punktesystems für das Fahreignungsregister wie folgt festgelegt:

  • 1 – 3 Punkte: Vormerkung
  • 4 – 5 Punkte: Ermahnung
  • 6 – 7 Punkte: Verwarnung
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Bis zu einem Punktestand von 5 ist es möglich, innerhalb von 5 Jahren ein Fahreignungsseminar zu besuchen und dadurch einen Punkt abzubauen.

Alte Punktestände werden in das neue Punktesystem übertragen

Alle Punkte, die bis einschließlich dem 30.04.2014 in das Verkehrszentralregister eingetragen sind, werden dementsprechend umgerechnet und in das neue Punktesystem überführt. Für die Umrechnung gilt folgende Überführungstabelle:

Umrechnungstabelle für die Übertragung der Punkte in das neue PunktesystemUmrechnungstabelle für die Übertragung der Punkte in das neue PunktesystemUmrechnungstabelle für die Übertragung der Punkte in das neue Punktesystem

Hat ein Verkehrsteilnehmer auf seinem Punktekonto in Flensburg Punkte für Verstöße eingetragen, für die man ab dem 01.05.2014 keine Punkte mehr erhält, so werden diese gelöscht. Hierunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Befahren von Umweltzonen oder Fahrtenbuchauflagen.

Punkte-Vergleich bisher/neu

Delikt
Punkte bisher
Punkte neu
21 km/h zu viel (innerorts) 1 1
31 bis 40 km/h zu viel (innerorts) 3 2
21 km/h zu viel (außerorts) 1 1
51 bis 60 km/h zu viel 4 2
Drängeln auf der Autobahn 3 2
Rote Ampel überfahren 3 2
0,8 Promille Alkohol 4 2
Verkehrsgefährdung unter Alkohol 7 2
Telefonieren mit dem Handy
1
1
Vorfahrt missachtet 3
1
Gefährliches Überholmanöver 2 1
Fahren ohne Führerschein 6
2


Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Die Tilgungsfristen ändern sich im Zuge des neuen Punktesystems ebenfalls. Positiv dabei ist, dass zukünftig jedes Delikt einzeln gesehen wird und somit einzeln verfällt. Dies war bislang anders. Daher gelten für Eintragungen bis 30.04.2014 weiterhin die alten Tilgungsfristen und Tilgungshemmungen.

Die Tilgungsfristen im Vergleich:

Tilgungsfristen des neuen FahreignungsregistersTilgungsfristen des neuen FahreignungsregistersTilgungsfristen des neuen Fahreignungsregisters

Jeder kann beim Kraftfahrtbundesamt eine kostenlose Auskunft über das eigene Punktekonto erhalten. Für den Antrag wird eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses benötigt. Mit einem neuen elektronisch lesbaren Personalausweis und einem entsprechenden Lesegerät kann die Auskunft online eingeholt werden.

BMVI

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