Nach den jüngsten Anlegerskandalen musste sich auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kritik gefallen lassen. Im Fall der mutmaßlichen Betrüger von S&K wusste die Finanzaufsicht bereits 2010 von zwielichtigen Geschäften im Firmenbund, ohne die Verbraucher zu warnen. Juristen verweisen hingegen darauf, dass der Verbraucherschutz laut dem Finanzaufsichtsgesetz FinDAG nicht zu den Aufgaben der Behörde zählt (Versicherungsbote berichtete).

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Nun reagiert die BaFin mit der Veröffentlichung einer Broschüre auf die Anlegerskandale. Bereits der Titel „Grauer Markt und schwarze Schafe“ verweist darauf, dass hier vor den Geldanlagen auf besagtem Grauen Markt gewarnt werden soll. „Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht“, erläutern die Verfasser gleich zu Beginn des Heftes. „Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt.“ Die unmissverständliche Warnung der Behörde: „Bei Produkten, die dort angeboten werden, sollten Sie besser vorsichtig sein!“

Woran erkennt man Produkte des Grauen Kapitalmarktes?

Der Broschüre ist das Bemühen um Verständlichkeit anzumerken. Als Kapitelüberschriften dienen Fragen, die mit beinahe sloganhaften Antworten erwidert werden, teils in Form einer Checkliste. Hierin besteht ein Nachteil der Publikation: mitunter wünscht man sich, die Antworten würden mehr Detailtiefe und Hintergrundinformationen liefern.

Woran erkennen Sie Produkte des Grauen Kapitalmarkts?“, heißt eine dieser Fragen. Die Angebote würden sich häufig dadurch auszeichnen, dass:

  • die Anbieter mit hohen Zinsen und Renditen über dem allgemeinen Marktniveau locken
  • mit der vermeintlichen Sicherheit der Kapitalanlage geworben wird
  • Anbieter vorgeben, in gleicher Weise wie institutionelle Anleger zweistellige Renditen erzielen zu können
  • Anlageentscheidungen durch positiv besetzte oder ethisch korrekte Investitionsobjekte beeinflusst werden sollen oder
  • Anleger ihre bisherigen Anlagen auflösen und aus vermeintlichen Sicherheits- oder Renditegründen neu investieren sollen.

Als typische Beispiele für Produkte des Grauen Marktes werden u.a. genannt: Unternehmensbeteiligungen, Genussrechte und andere hybride Anlageformen, Ordnerschuldverschreibungen, Crowdfunding, Darlehen mit Nachrangabrede, Direktinvestments in Holz, Minen und Edelmetalle oder Gold- und Edelmetallsparpläne.

BaFin betont explizit, Seriosität der Anlageprospekte nicht zu prüfen

Ein Kapitel widmet sich der Frage, wie sich Privatanleger über Angebote und Anbieter des Grauen Kapitalmarktes informieren können. Explizit verweist die BaFin dabei auf ihre sehr eingeschränkte Aufsichtsfunktion. Zwar würden Wertpapierprospekte Informationen zu Geldanlagen beinhalten – aber ein Beleg für die Vertrauenswürdigkeit der Geldanlage seien auch die Prospekte nicht.

„Behalten Sie dabei immer im Hinterkopf, dass die BaFin einen Prospekt nicht daraufhin prüft, ob die Anlage werthaltig oder der Anbieter seriös und finanziell solide ist“, erläutern die Verfasser der Broschüre. „Die Finanzaufsicht prüft auch nicht, ob die Angaben im Prospekt inhaltlich richtig sind. Billigt die BaFin einen Prospekt, heißt das, dass dieser die gesetzlichen Mindestanforderungen zum Anbieter und zum Produkt enthält.“

Noch weniger vertrauenswürdig seien freilich jene Prospekte, die gar nicht von der Finanzaufsicht geprüft und abgenommen wurden. „In der Regel erhalten Sie dann nur wenige Informationen über das Unternehmen und die Anlage. Informieren Sie sich daher immer auch aus anderen Quellen! Achten Sie darauf, woher die Angaben kommen und ob die Informationsquelle bekannt, seriös und neutral ist“, so die Verfasser. Im Falle von S&K hätte womöglich selbst das nicht geholfen. Unter anderem warb das Unternehmen auf seiner Webseite mit einem Grußwort des früheren sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf und anderer Prominenz.

Checkliste für Investment am Grauen Kapitalmarkt

Keineswegs ist es die Absicht der deutschen Finanzaufsichtsbehörde, den grauen Kapitalmarkt mit ihrer Broschüre zu verteufeln. Im Text heißt es: „Sammelt ein Unternehmen Kapital am grauen Kapitalmarkt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen will. Auch von der BaFin zugelassene Unternehmen bieten Produkte an, die typischerweise auf dem Kapitalmarkt zu finden sind“.

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Über die Gefahren, die aus der fehlenden Kontrolle der Unternehmen und Anlagen resultieren, sollte der Anleger sich aber bewusst sein. „Manche Anbieter gestalten ihre Produkte bewusst so, dass sie Erlaubnispflicht und Kontrolle der BaFin umgehen.“ Und so gibt die BaFin den Verbrauchern eine Checkliste in die Hand, mit der sich Warnsignale für ein vermeintlich unseriösen Angebot erkennen lassen:

  • Finden Sie keine Informationen zum Unternehmen? Gibt es Warnungen oder andere Hinweise, die Sie aufhorchen lassen sollten? Dann investieren Sie nicht!

  • Sollen Sie in neue, innovative oder vermeintlich ethisch korrekte Produkte investieren? Bedenken Sie, dass es für Sie als Anleger häufig nur schwer oder gar nicht nachprüfbar ist, wie sich ein Geschäftsmodell entwickelt.

  • Wo hat das Unternehmen seinen Sitz? Ist als Adresse nur eine Anschrift im Ausland angegeben? Dann kann es später schwierig werden, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten oder gar Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

  • Werden Ihnen hohe Zinsen und gleichzeitig die Sicherheit Ihrer Anlage versprochen? Seien Sie sich bewusst, dass hohe Renditen immer auch hohe Risiken bergen.

  • Besteht eine Nachschusspflicht? Gehen Sie – über das investierte Kapital hinaus – ein zusätzliches finanzielles Risiko ein? Haften Sie bei einem Totalverlust auch mit ihrem Privatvermögen? Lesen Sie das Kleingedruckte und überlegen Sie sich gut, ob Sie das finanzielle Risiko tragen können und wollen.

  • Und vor allem: Verstehen Sie, was Sie kaufen, wie lange Sie sich binden und welches Risiko Sie eingehen? Wissen Sie, wer ihr Vertragspartner werden soll? Falls nicht, lassen Sie sich nicht durch wohlklingende Firmennamen, Hochglanzbroschüren und vollmundige Versprechen blenden oder mit allgemeinen Floskeln abspeisen, sondern haken Sie nach. Erhalten Sie dann immer noch keine klaren und konkreten Auskünfte, lassen Sie die Finger von der Anlage! Ist ein Vertrag erst einmal unterschrieben, wird es schwer, ohne Verluste wieder aus dem Investment auszusteigen.
BaFin