Jeder Arbeitnehmer kann einen Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen abschließen. Dabei können Arbeitnehmer zwischen Sparverträgen (Altersvorsorgeleistungen), Bausparverträgen und betriebliche Sparformen wählen.

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Bis zu 5,48 Prozent Rendite können Sparer via vermögenswirksame Leistungen aktuell als Rendite bekommen. Diese gibt es für den VL-Sparplan von der Edekabank nach 7 Jahren. Allerdings gilt dieses Angebot nur für Kunden mit einem Girokonto bei der Edekabank. Ohne Bedingung gibt es den VL-Banksparplan der Degussa Bank, mit immerhin noch 3,39 Prozent Rendite pro Jahr. Das sind attraktive Angebote in der aktuellen Niedrigzinsphase. Das zeigt ein aktueller Test der Zeitschrift Finanztest.

Staatlichen Förderung für vermögenswirksame Leistungen

Interessant sind vermögenswirksame Leistungen besonders wegen der staatlichen Förderung. Diese wird nach sieben Jahren komplett mit dem angesparten Betrag ausgezahlt. Muss allerdings jährlich beantragt werden. Viele Unternehmen übernehmen zudem teilweise oder ganz die Beiträge der vermögenswirksamen Leistungen. Mancher Chef zahlt Zuschüsse von bis zu 480 Euro. Das ist speziell für Arbeitnehmer, die über den Einkommensgrenzen liegen eine gute Option.

Der Sparbetrag wird einschließlich staatlicher Prämien nach sieben Jahren ausgezahlt. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Bei Kündigung geht die staatliche Förderung in den meisten Fällen verloren, bei Banksparplänen ein möglicher Bonus, der viele Angebote erst attraktiv macht. Die Zeitschrift Finanztest rät daher Verträge nicht zu kündigen, sondern im Regelfall durchzuhalten. Damit Sie die staatliche Prämie dennoch erhalten, müssen Sie das Geld dann aber für Ihre berufliche Weiterbildung verwenden.

Einkommensgrenzen beachten

Bei vermögenswirksamen Leistungen in Form von Aktienfonds gibt es eine Einkommensgrenze für Alleinstehende von 20.000 Euro und für Verheiratete von 40.000 Euro im Jahr. Liegt der Angestellte darunter erhält er eine 20 prozentige Arbeitnehmersparzulage bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr. Von der Förderung ausgeschlossen sind Renten- oder Immobilienfonds. Lediglich Aktienfonds werden gefördert. Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden.

Beim Bausparen liegt die Höchstgrenze für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bei einem Einkommen von 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete. Hier liegt die maximale staatliche Förderung bei jährlich neun Prozent. Allerdings bezieht sich das nur auf den Höchstbetrag von 470 Euro. So können Anleger mit dieser Form einen Förderbetrag von 42,30 Euro im Jahr abfassen.

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Beim Beteiligungssparen können Angestellte ihre vermögenswirksamen Leistungen in Mitarbeiterkapitalbeteiligung, wie zum Beispiel Aktien oder Genussscheine, investieren. Auch hier wird eine jährliche Höchstsumme von 400 Euro mit 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert.

Finanztest

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