Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte Anfang des Jahres die Empfehlung ausgesprochen, den Garantieszins für Lebensversicherung im Jahr 2015 von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent zu senken. Für bestehenden Lebensversicherungsverträge hätte die Garantiezinsabsenkung jedoch grundsätzlich keine Folgen, denn für diese gelten die vertraglich garantierten Leistungen, erklärte kurz darauf der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Wenn das Bundesfinanzministerium der Empfehlung des DAV folgt, so würde ein niedriger Höchstrechnungszins nur Verträge betreffen, die ab dem 1. Januar 2015 neu abgeschlossen werden.

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In der Kritik: Allianz-Vorsorgekonzept „Perspektive“

Dem steht die Meinung des BdV entgegen. Der Verbraucherschutzverband erwartet, dass nach einer Senkung des Höchstrechnungszinses Versicherungsunternehmen verstärkt versuchen werden, neuartige Produkte wie Hybridprodukte, Variable Annuities oder das Produkt „Vorsorgekonzept Perspektive“ der Allianz an den Verbraucher zu bringen. Vor „diesen undurchsichtigen und ohne Garantien versehenen Produkten“ hatte der BdV daher eine eindringliche Warnung ausgesprochen. Für das Vorsorgekonzept „Perpektive“ der Allianz hatte BdV-Geschäftsführer Axel Kleinlein im Gespräch mit Versicherungsbote besonders harte Worte: Es sei eines der schlechtesten Versicherungsprodukte, das er in den letzten 100 Jahren erlebt habe.

Er warf der Allianz vor, durch eine Garantiezinssenkung seien bei diesem Produkt Bestandskunden bei der Auszahlung der Rente benachteiligt. Den Allianz-Kunden bliebe nur die Hoffnung, dass sich irgendwann der Zins wieder erhöht, heißt es auch in der BdV-Mitteilung.

Allianz weist Vorwurf zurück

Den Vorwurf die aktuelle Absenkung des Garantiezinses habe Einfluss auf die Allianz-Kunden, die sich für das Vorsorgekonzept „Perspektive“ entschieden haben, wies das Unternehmen deutlich zurück. „Die Aussage, dass eine mögliche ,Rechnungszinssenkung eine geringere Rente für Bestandskunden des Vorsorgekonzeptes Perspektive bedeutet‘, ist falsch: Weder die voraussichtliche Gesamtrente noch die vertraglich vereinbarte, garantierte Mindestrente sind durch die aktuell diskutierte mögliche Änderung des Rechnungszinses betroffen“ so ein Sprecher der Allianz auf Anfrage von Versicherungsbote.

Bei „Perspektive“ wird zum Rentenbeginn aus dem bis dahin angesparten und verzinsten Gesamtkapital die tatsächliche Rentenleistung berechnet. Für dieses Neugeschäft sind die dann geltenden Rechnungsgrundlagen (z.B. Zins und Lebenserwartung) grundlegend. Eine zwischenzeitliche Senkung des Garantiezinses müsse damit keine Auswirkungen auf die Rechnungsgrundlagen bei Rentenbeginn haben, so die Allianz.

Maßgeblich ist Gesamtverzinsung während der Laufzeit

Maßgebend für die Höhe des Gesamtkapitals, das schließlich als Rente ausgezahlt wird, ist die Gesamtverzinsung während der Laufzeit. Diese bleibe auch für 2014 auf hohem Niveau, in der klassischen Lebensversicherung liegt sie unverändert bei mindestens 4,2 Prozent, beim Vorsorgekonzept Perspektive bei 4,5 Prozent - deutlich mehr, als wenn der Kunde sein Geld zum Sparbuch bringt.

Man kann das Produkt auch mit einer Sofortrente vergleichen: Wer etwa im Jahr 2040 mit 50.000 Euro zur Allianz kommt und bittet, das Kapital zu nutzen und ihm daraus eine monatliche Rente zu zahlen, erhält dieselbe Rente, wie jemand, der zum selben Zeitpunkt 50.000 Euro in seinem Vertrag „Perspektive“ angespart hat und nun erstmals eine Rente daraus erhält. Der Unterschied ist jedoch, dass Perspektive-Kunden mindestens eine zu den heutigen Bedingungen garantierte Mindestrente erhalten, auch wenn die Zinsbedingungen 2040 sehr viel schlechter als heute sein sollten. Die Höhe der Mindestrente wird bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet. Weiterhin erhalten Sie auf Ihr Gesamtkapital den Schlussüberschussanteil und die Beteiligung an Bewertungsreserven.

Klassische Vorsorge vs. Perspektive

Vergleicht man die Höhe des Gesamtkapitals, welches man durch Klassische Vorsorge bzw. mit „Perspektive“ erhält, so ist das Kapital bei einem deutlich niedrigeren Zinsniveau als heute bei der Perspektivevorsorge tatsächlich geringer. Doch ist diese Betrachtung laut Allianz nicht abschließend, bezieht man die unterschiedlich hohe Gesamtverzinsung mit ein: „Weil für die Rentenberechnung mehr Kapital zur Verfügung steht, muss die Rente nicht kleiner sein als bei klassischen Rentenversicherung“ so ein Unternehmenssprecher.

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Auch bei einer Kündigung haben Kunden keine Nachteile. Wie im Kündigungsfall der Rückkaufswert ermittelt wird, legen die Vertragsparteien ebenfalls schon bei Vertragsabschluss fest. Auch hier bestehe dann kein Risiko einer nachträglichen Zinssenkung. So bleibt bei der Wahl der Vorsorgevariante letztlich entscheidender Faktor, ob sich die Produkte dem jeweiligen Kundenbedarf anpassen.

Allianz / BdV

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