Es war eine wahre Horrormeldung, die Ende November das Vertrauen vieler Versicherungsnehmer erschütterte. „Axa schockt Versicherte mit 50prozentiger Anpassung“, hieß es in einer Pressemitteilung, die auch Versicherungsbote aufgegriffen hatte. Die Überschrift suggerierte nicht nur, dass die Kunden des französischen Versicherungsgiganten im Schnitt bald deutlich höhere Beiträge zahlen müssen. Die Schlagzeile enthielt auch eine unbewusste Botschaft: Liebe Axa-Kunden, wechselt mal besser heute als morgen zu einem anderen Anbieter!

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Die Pressemeldung stammte vom Online-Vergleichsportal WIDGE.de, das sich auf den Vertrieb von privaten Krankenversicherungen spezialisiert hat. WIDGE ist kein unseriöser Anbieter, der TÜV Nord bescheinigt ihm etwa eine hohe Kundenzufriedenheit. Aber es ist ein Anbieter, der mit dem Tarifwechsel von Privatpatienten gutes Geld verdient. So entpuppte sich auch die Meldung über die 50prozentige Beitragsanhebung als äußerst einseitige Berichterstattung.

„Der Eindruck, die Axa Krankenversicherung würde Beiträge auf breiter Basis um 50 Prozent erhöhen, ist falsch“, erklärte ein Pressesprecher des Unternehmens auf Anfrage des Handelsblattes. Der Großteil der Axa-Tarife würde zum Jahreswechsel 2014 stabil bleiben, in einigen die Beiträge sogar gesenkt. Nur in wenigen Tarifen, wo dies gesetzlich vorgeschrieben sei, würde eine 50prozentige Anpassung erfolgen. Es seien zudem Angebote betroffen, in denen die Versicherten immer noch sehr wenig bezahlen – statt 100 Euro beträgt der Monatsbeitrag nun 150 Euro.

Beitragssteigerungen befördern Geschäft mit wechselwilligen Kunden

Als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung hat man das gute Recht, seinen Tarif zu wechseln, wenn sich der Beitrag erhöht. Dies ist per Gesetz im §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Da die Versicherungen ihre Tarife jeweils zum Jahresanfang anpassen, werben aktuell Onlinemakler und Vergleichsportale umso aggressiver für einen Wechsel. Nicht selten geschieht dies, indem -wie im Fall von Widge.de- einzelne Beitragserhöhungen der Anbieter herausgegriffen und skandalisiert werden. Tarife mit deutlich steigenden Selbstbehalten und Beitragssprüngen im hohen zweistelligen Prozentbereich bilden eher die Ausnahme. Sie bewirken aber nicht selten einen medialen Aufschrei – und erhöhen die Wechselbereitschaft sogar bei Kunden, die eigentlich zufrieden mit ihrer Versicherung sind.

Dass Privatpatienten für ihre Versicherung zu viel zahlen, zählt zu den wohl häufigsten Werbebotschaften im Netz. Selbst auf seriösen Nachrichtenseiten wie Spiegel Online, Handelsblatt.de oder Stern ist oftmals irgendwo ein kleines Werbebanner versteckt, auf dem eine freundlich lächelnde Person verkündet: „Über 50 und PKV-Kunde? Senken Sie jetzt ihren PKV-Beitrag!“ oder „Mit einem Tarifvergleich können PKV-Kunden Geld sparen.“ Wer die Links anklickt, gelangt zu einem Vergleichsportal, bei dem der Kunde mit wenigen Klicks seinen neuen Vertrag abschließen kann. Eine umfassende Beratung gibt es nur selten. Im Idealfall wird zusätzlich eine telefonische Expertise empfohlen. Die Branche wächst schnell: neben WIDGE werben auch andere Portale für den PKV-Vertrag per Klick.

Aber kann der Kunde wirklich von solchen Angeboten profitieren? Der Branchendienst KVpro warnt davor, leichtgläubig auf Internetangebote einzugehen, die einen sehr viel günstigeren Tarif versprechen. Denn allzu oft gilt: je günstiger der Tarif, desto mehr wird auch an den Leistungen gespart. Es gibt etwa Billigtarife, die keine Leistung für eine ambulante Psychotherapie vorsehen. Andere Verträge bieten nur einen eingeschränkten Hilfsmittelkatalog, so dass der Versicherte im Krankheitsfall den Rollstuhl oder die Krücken selbst zahlen muss. Erkrankt der Patient, können die zusätzlich entstehenden Kosten die Beitragsersparnisse bei weitem übersteigen.

Altersrückstellungen als „Sparbuch der Versicherten“ können verloren gehen

Wechselt der Versicherte zu einem anderen Anbieter, gehen auch die Altersrückstellungen zum Teil oder vollständig verloren. Problematisch ist dies deshalb, weil die Altersrückstellungen in der PKV eine Art „Sparbuch der Versicherten“ sind: Sie dienen im Alter als Reserve, um hohe Beitragsbelastungen wegen der altersbedingt zunehmenden Krankheitskosten zu vermeiden bzw. abzufedern. Im schlimmsten Fall steigen die Beiträge dann im neuen Tarif umso schneller. Der Kunde glaubt, durch den Tarifwechsel Geld gespart zu haben – zahlt aber langfristig drauf.

Seit dem Jahr 2009 haben privat Krankenversicherte jedoch die Möglichkeit, bei ihrem Versicherer in einen anderen, günstigeren, gleichartigen Tarif zu wechseln und auf diese Weise ihre über all die Jahre angesammelten Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitzunehmen. „Diese Möglichkeit“, so Gerd Güssler, Geschäftsführer KVpro.de, „räumt §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) explizit ein“.

Umfasst der neue Tarif dabei allerdings mehr Leistungen als der bestehende Tarif, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen eine erneute Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls noch einen Risikozuschlag verlangen - es sei denn, der Versicherungsnehmer verzichtet auf die Mehrleistungen. Aber auch hier gilt es aufzupassen, ob der neue Tarif tatsächlich gleichwertig ist oder Leistungsausschlüsse beinhaltet, die zum Nachteil des Kunden formuliert sind.

Wechsel des Tarifes erfordert gute Beratung

Der Wechsel in einen neuen Tarif ist also ein Schritt, der gut überlegt sein will. Er verlangt eine umfangreiche Beschäftigung mit dem alten und neuen Vertrag sowie dessen Leistungsbausteinen. Oftmals ist sogar Versicherungsfachwissen nötig, um alle Fallstricke eines Vertrages zu erkennen. Selbst wenn ein Tarif mit einer „Kostenerstattung für Arzneimittel von 100 Prozent“ wirbt, bedeutet das nicht, dass in den Versicherungsbedingungen letztlich doch noch eine Klausel enthalten ist, die den Patienten zur Zuzahlung verpflichtet. Eine gute Beratung ist da unabdingbar, so dass ein Online-Abschluss eigentlich nur Kunden empfohlen werden kann, die sich bestens mit der Materie auskennen.

Doch das Problem steigender Beiträge in der PKV ist kein theoretisches. Vor allem ältere Versicherungsnehmer sehen sich bei einigen Anbietern damit konfrontiert, dass die Beiträge in ihren Tarifen schnell steigen und sie finanziell überfordern. Dies zeigt sich auch an der großen Zahl an Versicherten, die seit mindestens drei Monaten mit ihren Zahlungen im Rückstand sind. Aktuell geht der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. von 144.000 Nichtzahlern und 745 Millionen Euro Beitragsschulden aus. Zudem sinkt bei den Kunden die Akzeptanz für Beitragserhöhungen, wie eine Umfrage der Unternehmensberatung MSR Consulting ergab. Hatten im Jahr 2010 noch 73 Prozent der PKV-Versicherten Verständnis für höhere Prämien, so waren es 2012 nur noch 61 Prozent.

Laut der VVG-Informationspflichtenverordnung §6.2 sind seit 2013 die Gesellschaften sogar selbst verpflichtet, die Kunden bei einer Tariferhöhung über billigere Alternativen zu informieren. Dieser Informationspflicht kommen sie aber äußerst ungenügend nach, wie Verbraucherschützer klagen. Denn gerade dann, wenn viele Versicherte aus einem alten Tarif aussteigen, muss das Unternehmen wiederum mit einer Beitragserhöhung reagieren - und wird daher nicht offenkundig für einen Wechsel werben.

PKV-Prämien eher unflexibel

Oft fällt den Versicherten in Sachen Prämienberechnung auf die Füße, dass die Tarife in der PKV unvariabel kalkuliert sind und kaum Anpassungsmöglichkeiten erlauben, wenn sich die eigene Lebenssituation ändert. Einbußen im Gehalt, der Eintritt ins Rentenalter oder sogar eine Scheidung können Lebensereignisse sein, die dazu führen, dass ein Privatpatient mit seinen Beitragszahlungen plötzlich überfordert ist. Den Betroffenen bleibt häufig nur der Wechsel in einen günstigeren Tarif mit deutlich schlechteren Gesundheitsleistungen.

Die soeben eingeführten Notfalltarife bieten für dieses Problem keine Lösung, weil sie nur eine Notfallversorgung garantieren. Wer eine chronische Erkrankung hat, und davon sind viele ältere Versicherungsnehmer betroffen, der muss hingegen regelmäßig einen Arzt aufsuchen. Hier wäre auch die Politik gefordert, für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote in der PKV zu sorgen. Aktuell sieht es eher danach aus, als wolle die schwarz-rote Koalition am Status Quo festhalten.

Kein Auskunftsrecht über Beitragssteigerungen

Was falsch läuft im System der PKV, versuchte die Welt am Sonntag kürzlich am Beispiel des Unternehmers Jürgen Fastbinders zu verdeutlichen. Jahrelang hat der 65jährige als Besitzer einer Werbeagentur gearbeitet, er bezeichnet sich selbst als überzeugten Anhänger der Marktwirtschaft. Deshalb sei es für ihn selbstverständlich gewesen, dass ihm sein privater Krankenversicherer erläutert, wie die alljährlichen Beitragssteigerungen errechnet werden. „Ich wollte einfach nur Details dazu, warum die Beiträge etwa um 14 und nicht um 5 Prozent erhöht werden“, sagte der Unternehmer.

Als er jedoch bei seiner Krankenversicherung nachfragte, hatte er keinen Erfolg. Seit 2008 wimmelt ihn die Allianz Versicherung mit seinen Anfragen ab. Erst erhielt er gar keine Antwort, später nur allgemeine Informationen, die keinerlei Rückschlüsse auf die Beitragsberechnung zuließen.

Doch Fastbinder ließ nicht locker, schrieb an Ministerien, traf sich in Berlin mit zwei Bundestagsabgeordneten. Einer von ihnen richtete eine Anfrage an die Allianz – und nun kam tatsächlich eine Stellungnahme. „Auf einem komplizierten Formel- und Zahlenwerk basierend, sind Beitragsberechnungen im Detail nicht laienverständlich darzustellen“, heißt es in dem Schreiben.

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Es ist eine Ohrfeige für alle Versicherten, die sich eine transparente und damit überprüfbare Beitragsberechnung wünschen. Sie haben schlichtweg keinen Anspruch darauf zu erfahren, warum genau die Beiträge in ihrem Tarif angehoben werden. Oft verschicken die Versicherten an ihre Kunden nur bunte Informationsbroschüren, in denen allgemein von der demografischen Entwicklung und steigenden Kosten die Rede ist. Weil die privaten Krankenversicherungen nicht einfach Leistungen streichen könnten, wie dies die gesetzlichen Anbieter seit Jahren machen, müssten die Beiträge eben steigen, so erklärt der PKV-Verband. Das mag sein. Ein Rechtfertigung für höchstmögliche Intransparenz ist das aber nicht.