Es gab in den letzten Jahren wohl kaum eine Reform im deutschen Gesundheitswesen, die derart verbissen durchgesetzt wurde wie die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – auch gegen den Widerstand von Ärzten, Datenschützern und Patienten. Noch unter der rot-grünen Koalition Gerhard Schröders beschlossen, sollte die neue Versichertenkarte mit Passfoto bereits 2006 kommen. Technische Pannen und Bedenken nicht zuletzt des Deutschen Ärztetages führten immer wieder zu einer Verschiebung.

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Nun aber kann Verzug gemeldet werden: Seit dem 01. Januar 2014 sind alle gesetzlich Versicherten verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte mit Passfoto zu nutzen. Die alten Dokumente wurden zum Jahreswechsel ungültig – und zwar unabhängig vom darauf angegebenen Ablaufdatum. Die Krankenkassen feiern die Einführung als Erfolg: Lediglich fünf Prozent der knapp 70 Millionen Kassenpatienten verfügen noch nicht über einen neuen Versicherungsnachweis, wie der GKV-Verband bekannt gab.

Wer die neue Karte noch nicht hat, muss sich auf Komplikationen einstellen. Patienten ohne eGK werden zwar nicht abgewiesen, falls sie eine Arztpraxis aufsuchen. Allerdings muss der Versicherte binnen zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen, sonst kann der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte regelmäßig seine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt hat oder nicht. Bis zum Ende des Quartals hat der Betroffene dann noch Zeit, die eGK zu beantragen. Die Risiken der technischen Umstellung wurden hier überwiegend auf den Schultern der Patienten abgeladen.

Übergangsregelungen unklar

Doch die Informationspolitik zu der Umstellung verläuft bisher keineswegs zufriedenstellend. Was viele Versicherte nicht wissen: Für Säumige haben der GKV-Verband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Übergangsfrist bis Oktober 2014 vereinbart, innerhalb der Arztpraxen auch die alten Gesundheitskarten abrechnen dürfen. Dies gilt aber nur, wenn die Praxis das bisherige Abrechnungssystem noch nicht auf das neue umgestellt hat. Dem Patient bleibt also nichts anderes übrig als in der Praxis nachzufragen, ob der Arzt die alte Karte noch immer akzeptiert.

Eine solche Vereinbarung gibt es allerdings nicht zwischen dem GKV-Verband und dem deutschen Apothekerverband, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Leidtragende sind in diesem Fall ebenfalls die Patienten, die im schlimmsten Fall ein benötigtes Medikament nicht erhalten. Der Hamburger Apothekerverein hat soeben seinen Mitgliedern geraten, Arzneimittel nur gegen „sofortige Barzahlung“ abzugeben. Zwar beschwichtigt der Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes Kai Behrens, dass die alten Karten in den Apotheken weiterhin akzeptiert werden. Dies ist aber eine Vermutung und keine Garantie. Ein Kranker, der dringend ein Medikament braucht, muss sich darauf verlassen können, dass er dieses auch schnell und unproblematisch bekommt.

Datenschutzrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt

Auch die Bedenken von Datenschützern konnten bisher nicht vollständig ausgeräumt werden. Zwar kann die Karte bisher kaum mehr als ihre Vorgängerin und speichert überwiegend Verwaltungsdaten. Dies ist aber auf technische Probleme zurückzuführen, die nur eine eingeschränkte Nutzung möglich machen. Langfristig soll die eGK zu einer elektronischen Gesundheitsakte ausgebaut werden, auf der höchstsensible Daten der Patienten gespeichert sind – von Krankheitsdiagnosen bis hin zu Rezeptverschreibungen.

Dass die schwarz-rote Bundesregierung mit den derzeitigen Nutzungsmöglichkeiten nicht zufrieden ist, bringt sie im Koalitionsvertrag zum Ausdruck. „Die eGK soll ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand für Patientinnen und Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern“, heißt es auf Seite 142 des Vertrages. Und auch, wenn die Formulierung sehr vage bleibt, auch wenn zugleich „höchste Datenschutzstandards und eine sichere Verschlüsselung der Daten“ eingefordert werden, so muss diese Formulierung skeptisch stimmen. Die Vermutung, dass die eGK tatsächlich zu einem Superdatenspeicher ausgebaut werden soll, liegt nahe.

Datenschützer warnen vor möglichem Datenleck

Datenschützer warnen bereits vor einem Datenleck, sollten zukünftig allzu sensible Daten auf der eGK hinterlegt werden. Nicht jeder darf schließlich wissen, ob ein Patient sich regelmäßig in Behandlung eines Psychologen befindet oder an einer Krankheit wie Aids leidet. In Verbindung mit der Vorratsdatenspeicherung könnte sich die Gesundheitskarte als trojanisches Pferd für die Privatsphäre entpuppen.

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Der Deutsche Ärztetag hat die eGK in seinen Beschlüssen zwischen 2007 und 2013 immer abgelehnt – zuletzt im Mai 2013 beim Branchentreff in Hannover. „In den vergangenen 7 Jahren hat sich herausgestellt, dass das eGK-Projekt nicht geeignet ist, eine moderne, sichere, patienten- und arztdienliche elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen zu befördern. Die bisher investierten Gelder sind der medizinischen Versorgung verloren gegangen“, heißt es unmissverständlich in einer Beschlussfassung der Bundesärztekammern. Mögen die Ärzte nicht recht behalten.

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