Das EU-Parlament hat in der vorletzten Woche einen Verordnungsentwurf verabschiedet, nach dem ein verpflichtendes Kurzinformationsdokument für „Anlageprodukte“ eingeführt werden soll. Kleinanleger erhalten dann klare, vergleichbare und vollständige Informationen über ein Investmentprodukt. Insbesondere soll der Kunde die Gesamtkosten des Investments abschätzen können und die Vermittler ihre Provisionen gesondert ausweisen. Nach dem Entwurf des EU-Parlaments fallen überraschend auch die klassischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e. V. (BdV), begrüßt diesen Beschluss des EU-Parlaments: „Wir unterstützen hier ausdrücklich das EU-Parlament. Dieser Beschluss ist eine wegweisende Entscheidung für weitergehende Verbraucherinformationen.“

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Mit den Auswirkungen der im EU-Parlament diskutierten verschärften Offenlegungspflichten hat sich auch kürzlich eine aktuelle Studie für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) beschäftigt (Versicherungsbote berichtete: DKM 2013 - Künftig weniger Vermittler und flexiblere Garantieprodukte?). Demnach würden die EU-Pläne zu einem erheblichen Vermittlerrückgang führen. Dies wiederum führe zu einer Unterversorgung der breiten Masse der Bevölkerung mit Versicherungs- und Vorsorgeverträgen. „Die Hypothese, dass verstärkte Offenlegungspflichten zu einem Vermittlersterben führen würden, teilen wir nicht“, erklärt Kleinlein. Nach Ansicht des BdV besteht auch keine Gefahr einer Unterversorgung der Bevölkerung mit Versicherungsschutz. Im Gegenteil wäre eher zu fragen, ob ein Vermittlerrückgang für Verbraucher nicht sogar positiv wäre.

„Eine Marktbereinigung bei den Vermittlern ist aus Verbrauchersicht überfällig“, so Kleinlein. Sie würde die qualifizierten Vermittler und damit die angestrebte qualitativ hochwertige Vermittlung fördern. Eine Reduzierung der Anzahl von denjenigen Vermittlern, besonders den nebenberuflich oder für einen Strukturvertrieb Tätigen, wäre aus Sicht des BdV ausdrücklich zu begrüßen – zugunsten von hauptberuflichen Vermittlern und selbstständigen Maklern.

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Ob es gemäß des Beschlusses des EU-Parlaments dabei bleibt, dass auch klassische Lebens- und Rentenversicherungen unter die neue Regelung fallen, wird in den nächsten Monaten nach den Gesprächen mit EU-Ministerrat und EU-Kommission feststehen. Der Entscheidungsprozess ist erst abgeschlossen, sofern sich alle drei Institutionen einig sind. Aktuell werden die Zielsetzungen des EU-Parlaments aber nicht von allen Institutionen, wie etwa dem EU-Ministerrat, geteilt.

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