Allerdings ist festzustellen, dass die meisten neuen Tarife ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, was einige Vor- im Bereich der stationären Absicherung aber auch große Nachteile hat.

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Bei einer Kalkulation ohne Alterungsrückstellungen zahlt der Versicherte für seine stationäre Absicherung nur den Preis, den er aufgrund seines derzeitigen Alters an Risiko verursacht. Da das Risiko ins Krankenhaus zu kommen für einen älteren Menschen ein vielfaches höher ist als bei jungen, steigt der Monatsbeitrag für die Krankenhauszusatzversicherung mit der Zeit immens an.

Nun ist es richtig, dass man bei einem Verzicht auf Alterungsrückstellungen je nach Anbieter ca. bis zum 60. Lebensjahr einen Monatsbeitrag hat, der durchaus bezahlbar ist und einen gegenüber Tarif mit Alterungsrückstellungen scheinbar sehr viel sparen lässt. Doch in den dann folgenden Jahren sind die Altersbeitragssprünge enorm und man müsste als 75-80. Jähriger Versicherter für eine stationäre Zusatzversicherung für das Einbettzimmer mit wahlärztlicher Absicherung einen Monatsbeitrag von rund 150-200 Euro zahlen. Wohlgemerkt ohne die Berücksichtigung inflationärer Beitragsanpassungen oder Beitragssteigerung als Berücksichtigung des medizinischen Fortschrittes.


Was zu raten ist - Entscheidungshilfen 


Sicherlich ist jede stationäre Zusatzversicherung besser als gar keine, Das heißt, sofern man jung ist und es sich leisten kann, sollte man auf einen Tarif mit Alterungsrückstellungen zurückgreifen.

Wenn man jedoch bereits heute weiß, dass man in späteren Jahren über ein deutlich höheres Einkommen verfügen wird oder auch wenn man später aus der gesetzlichen Krankenkasse austritt und in die PKV wechselt, dann machen Krankenhauszusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellungen durchaus Sinn.

Bei Kindern ist es übrigens egal, ob man einen Tarif mit oder ohne Rückstellung wählt, da diese grundsätzlich erst ab dem 21. Lebensjahr gebildet werden.

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Einen weiteren Vorteil bieten Tarife ohne Alterungsrückstellungen zudem, denn bei Kündigung verliert man diesen sonst eingezahlten „Sparbeitrag“ nicht. Man halte sich jedoch vor Augen, dass bei einem späteren Wechsel der Versicherung neue Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Versicherungshopping wie dies deutlich einfacher bei einer Zahnzusatzversicherung möglich scheint, ist bei der stationären Zusatzversicherung eher sehr problematisch.

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