Für viele Unternehmen ist ein Firmenauftritt in den unterschiedlichen Social Media-Kanälen mittlerweile ein fester Baustein der Marketingstrategie. Doch die Auftritte der gesetzlichen Krankenversicherungen werden bei den Verbrauchern in Deutschland bislang kaum wahrgenommen. Entsprechende Zielgruppen sind vorhanden, denn ein Großteil der gesetzlich krankenversicherten Personen zwischen 16 und 39 Jahren nutzt Social Media-Portale mehrmals die Woche, oftmals sogar täglich. Aber lediglich 14 Prozent der Befragten haben in letzter Zeit Social Media-Auftritte von Krankenkassen wahrgenommen. Wenn überhaupt wird zumeist von den „großen“ Kassen AOK, BARMER GEK, DAK und TK (in alphabetischer Reihenfolge) Notiz genommen. Dies ist das Ergebnis der Studie „Social Media-Strategien für Krankenkassen“ des Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov, für die insgesamt rund 1.000 Personen zwischen 16 und 39 Jahren im September 2013 repräsentativ befragt wurden.

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Insgesamt findet über ein Drittel der Befragten (36 Prozent) die Social Media-Angebote der gesetzlichen Krankenkassen gut, hält sie allerdings nicht für notwendig. Aus Sicht der Versicherten eignen sie sich vor allem, um sich über konkrete krankenkassen- oder gesundheitsbezogene Themen zu informieren (53 Prozent). Für die direkte Kommunikation mit einer Krankenkasse würden hingegen nur 31 Prozent Social Media-Angebote von gesetzlichen Krankenkassen nutzen. Ein möglicher Nutzungsanlass ist die Teilnahme am Bonusprogramm der entsprechenden Krankenkasse (31 Prozent) oder um sich über „neue“ Leistungen zu informieren (29 Prozent). Immerhin 27 Prozent können sich vorstellen, sich vor einem eventuellen Wechsel der Krankenkasse in den sozialen Netzwerken zu informieren.

„Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass sich Social Media-Angebote von Krankenkassen momentan nur bedingt eignen, die Customer Experience der Versicherten zu erhöhen“, weiß Dennis Bargende, Senior Consultant bei YouGov. „Krankenkassen sollten über soziale Netzwerke in erster Linie Informationen über kassenspezifische Mehrleistungen und Services, wie Bonusprogramme und Wahltarife an die Versicherten herantragen, um sich gegenüber dem Wettbewerb stärker zu profilieren. Zumal 95 Prozent der zu erbringenden Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind“, so Bargende weiter.

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