Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen über 3.937,50 Euro liegt, müssen 2014 bis zu 251 Euro mehr in die Sozialversicherung einzahlen. Denn zum Jahreswechsel soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Sie gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig. Die Mehrheit der deutschen Arbeitnehmer ist nicht betroffen von der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.

Anzeige

Grundlage für die Anpassung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorjahr. Im Vergleich zu 2011 stiegen die Gehälter 2012 in den neuen Bundesländern um 2,42 Prozent. In den alten Ländern waren es sogar 2,81 Prozent Zuwachs. Entsprechend werden die Rechengrößen für 2014 nach oben korrigiert.

Beitragsbemessungsgrenze für Pflege- und Krankenversicherung

Im Bereich der Pflege- und Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze für 2014 auf 4.050 Euro brutto im Monat oder 48.600 Euro im Jahr. Aktuell liegt diese noch bei 3.937,50 Euro im Monat.

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Im Osten steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2014 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von aktuell 4.900 Euro auf 5.000 Euro monatlich. Das sind 60.000 Euro im Jahr. In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro, auf dann 5.950 Euro im Monat und 71.400 Euro im Jahr.

Versicherungspflichtgrenze 2014 steigt

Ebenso steigen wird die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt. 2014 wird die Versicherungspflichtgrenze und damit die Grenze für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung auf 4.462,50 Euro angehoben.

Anzeige

Das ist ein jährliches Bruttojahreseinkommen von 53.550 Euro. 2013 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch bei 4.237,50 Euro monatlich und 52.200 Euro jährlich. Damit wird auch der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert.

Anzeige