Selbständige Künstler und Publizisten haben oft ein schwankendes Einkommen – abhängig von der Auftragslage ist mal mehr und mal weniger Geld im Portemonnaie. Damit auch sie von der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung profitieren können, wurde im Jahr 1983 die Künstlersozialversicherung gegründet.

Anzeige

Die Künstlersozialkasse ermöglicht den Kreativen einen günstigere soziale Absicherung. Lediglich die Hälfte der Beiträge müssen die Künstler selbst zahlen, die andere Hälfte teilen sich die abgabepflichtigen Unternehmen (30 Prozent) und der Staat (20 Prozent).

Aber zum Jahreswechsel müssen sich die Auftraggeber künstlerischer Werke auf steigende Ausgaben einstellen. Für das Jahr 2014 erhöht sich die Künstlersozialabgabe um 1,1 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent. Das geht aus der aktuellen Sozialabgabe-Verordnung hervor, die am 24.09. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Es ist bereits die zweite Steigerung in Folge: Noch 2012 hatte die Abgabe bei 3,9 Prozent gelegen.

Die Künstlersozialabgabe (KSA) wird von den Unternehmen gezahlt, die künstlerische und publizistische Arbeiten in Anspruch nehmen. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten entrichteten Entgelte.

Anzeige

Unternehmen müssen sich selbst bis zum 31. März des Folgejahres bei der Künstlersozialkasse melden, wenn sie entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht wird die Höhe der Aufwendungen von der KSK geschätzt. Wer gegen die Meldebestimmungen verstößt, muss Bußgelder bis zu 50.000 Euro befürchten.

Anzeige