Der Verband der Deutschen Versicherungsmakler (VDVM) versteht sich als größter Interessenverband der Versicherungsmakler in Deutschland. 1918 gegründet, vertritt der VDVM heute mehr als 12.000 Vermittler. Was der Maklerverband aber derzeit für die Provision von Lebensversicherungen plant, könnte den Unmut der Branche erregen. Die Abschlusscourtage soll gesenkt und die Stornohaftzeit deutlich ausgeweitet werden.

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Eigenes Provisionsmodell soll Rückkaufswerte verbessern

Seit über einem Jahr arbeitet der VDVM an einem eigenen Vergütungsmodell für Lebensversicherungen. Mit der Stuttgarter Leben steht auch schon ein erster Produktpartner in den Startlöchern, der einen Lebensversicherungstarif nach dem neuen Courtagemodell ab 2014 anbieten soll.

Ziel sei es, den Kunden ein Produkt zu offerieren, bei dem der Rückkaufswert nach fünf bis sechs Jahren die Summe der eingezahlten Beträge erreicht, heißt es in einer Pressemeldung des Verbandes. Denn was viele Versicherungsnehmer nicht wissen: In den ersten Jahren der Vertragslaufzeit spart der Kunde kaum Geld an. Ihm werden Provisions-, Verwaltungs- und Abschlusskosten für beinahe die gesamte Vertragslaufzeit angerechnet. Kündigt der Verbraucher nach sechs Jahren seinen Vertrag, erhält er oftmals nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurück.

Um für den Kunden das Risiko bei einem vorzeitigen Vertragsausstieg zu senken, schlägt der Verband der Versicherungsmakler zukünftig eine Zweiteilung der Provision vor. Zunächst soll der Vermittler nur die Hälfte der bisherigen Abschlussvergütung erhalten, also 20 Promille statt -wie bisher üblich- 40 Promille. Während der Vertragslaufzeit sei dann eine laufende Courtage von 1 Prozent des Jahresbeitrages vorgesehen.

Existenzbedrohende Stornohaftzeit

Am stärksten aber dürften die Makler unter der Ausweitung der Provisionshaftzeit zu leiden haben. Im Gespräch ist eine Stornohaftung von bis zu 10 Jahren. Der VDVM ist sich durchaus bewusst, dass dieser Vorschlag den Widerspruch vieler Makler provozieren wird – und im Zweifelsfall sogar existenzbedrohend sein kann. Denn kündigt der Kunde innerhalb von zehn Jahren seine Lebensversicherung, muss der Vermittler seine Provision ganz oder zu Teilen zurückzahlen.

“Insbesondere für dienstjunge Vermittler und Existenzgründer birgt unser Ansatz erhebliche Probleme beim Aufbau einer Existenz“, heißt es in einem Positionspapier des VDVM, das Versicherungsbote vorliegt.

Ärgerlicherweise wird mit der Haftungsausweitung das Produkt- und Kapitalmarktrisiko auf den Versicherungsvermittler abgewälzt. Denn der Makler kann seinen Kunden noch so gut beraten haben – etwa in dem er im Beratungsgespräch umfassend auf das Risiko einer Fondspolice hingewiesen hatte. Ändert sich nach Jahren die Lebenssituation eines Kunden, so dass er aufgrund von Arbeitslosigkeit oder einer Scheidung seinen Vertrag kündigt, muss auch der Makler unverschuldet seine Courtage zurückgeben.

Provisionsmodell orientiert sich an den Plänen des GDV

Es fällt auf, dass der VDVM sich stark an der Position des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientiert und damit überproportional die Interessen der Anbieter berücksichtigt. Zwar lehnt der Maklerverband eine grundsätzliche Deckelung der Provisionen ab. Aber sonst bedeuten die Vorschläge eine Schlechterstellung der Makler.

Laut VDVM-Chef Peter Wesselhoft könnten sich die Mitglieder des Verbandes eine „deutlich reduzierte“ Courtage leisten, weil die Stornoquote „im Schnitt 75 Prozent niedriger sei als im Markt insgesamt“. Also alles nicht so schlimm? Die Zinsen am Kapitalmarkt bleiben voraussichtlich niedrig, die Schlagzeilen in den Medien entsprechend kritisch. Auch der VDVM muss zukünftig mehr Stornierungen in der Lebensversicherungs-Sparte fürchten.

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Während die Makler in der Haftungsfalle sitzen, hat die Versicherungslobby nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soeben bei der EU interveniert. Ziel sei es gewesen, eine transparentere Ausweisung von Provisions- und Verwaltungskosten in den Verträgen zu verhindern.

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