Das Deutsche Institut für Altersvorsorge Berlin hält die Riester-Rente für reformbedürftig. Speziell für Geringverdiener gebe es derzeit wenig Anreize, einen privaten Kapitalstock für das Alter aufzubauen, denn die Riester-Ersparnisse werden auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall hat ein Sparer, der monatlich Geld zurücklegte, genauso niedrige Altersbezüge wie ein Niedriglöhner, der nie Altersvorsorge betrieb. Wer als Niedriglöhner riestert, schenkt dem Staat Geld!

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Hier sieht das DIA einen dringenden Handlungsbedarf. In den Programmen der Parteien zur Bundestagswahl würden jedoch konkrete Maßnahmen fehlen, die verhindern, dass Geringverdiener umsonst geriestert haben. Das ergab die Auswertung der Wahlprüfsteine, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge ermittelt hat. Stattdessen blieben die Vorschläge für eine Riester-Reform sehr vage, kritisiert das Institut.

Großzügigere Freibeträge in fast allen Parteiprogrammen angekündigt

Zumindest eine teilweise Freistellung von der Anrechnung plane die FDP, für die ein Grundfreibetrag von 100 Euro „denkbar“ sei, während das darüber hinausgehende Vorsorgeeinkommen nur zu 20 Prozent berücksichtigt werden soll. Die CDU/CSU spreche allgemein von „Freibeträgen“, ohne deren Umfang zu beziffern. Die SPD will zumindest „prüfen“, ob für Alterseinkommen die Regeln zu den Hinzuverdienstgrenzen sowie der Vermögensanrechnung aus dem SGB II auf das SGB XII übertragen werden können. Das würde zu einer Ausnahme für Altersvorsorgevermögen führen, sofern es nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird. In den Wahlprogrammen von Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke ist von einer „teilweisen Anrechnung“ beziehungsweise „großzügigeren Freibeträgen“ die Rede.

„Die Parteien gehen das Problem nur halbherzig an. Die meisten Formulierungen zu diesem Punkt sind wachsweich. Sie bieten daher wenig Gewähr, dass nach den Bundestagswahlen der Geburtsfehler der Riester geheilt wird“, kritisiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Das DIA fordert schon seit längerem, dass die Anrechnung der geförderten Altersvorsorge auf die Grundsicherung aufgegeben wird. „Bislang wird den Arbeitnehmern mit geringem Einkommen jegliche Motivation genommen, Geld für das Alter zurückzulegen und dadurch die staatlichen Zulagen zu nutzen. Altersvorsorge ist aber doch Konsumverzicht, der im Nachhinein nicht bestraft werden darf“, so Morgenstern.

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Ein wichtiges Problem aber verschweigt auch das Institut für Altersvorsorge: Wie soll ein Beschäftigter, der kaum genug Geld zum Leben verdient, überhaupt etwas für das Alter zurücklegen? Rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland müssen derzeit ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken, weil sie sonst unter die Grundsicherung rutschen würden, weiß das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Nürnberg zu berichten. Diese Menschen können sich eine zusätzliche Altersvorsorge schlichtweg nicht leisten – weil sie schon jetzt von Armut bedroht sind.

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