Mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ sollen freiwillig Versicherte entlastet werden, die aufgrund von Beitragsrückständen bei ihrer Krankenversicherung verschuldet sind. Freiwillig in der GKV Versicherte sollen künftig nur noch ein Prozent Zinsen auf Beitragsschulden zahlen statt bisher fünf Prozent.

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Notlagen-Tarif eingeführt

Im neuen Notlagentarif sind ausschließlich Aufwendungserstattungen für Leistungen vorgesehen, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Für versicherte Kinder und Jugendliche sind abweichend davon Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen und für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut gemäß § 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes empfiehlt, zu erstatten.

Für alle im Notlagentarif Versicherten ist eine einheitliche Prämie zu kalkulieren, heißt es im Gesetz. Für Versicherte, deren Vertrag nur die Erstattung eines Prozentsatzes der entstandenen Aufwendungen vorsieht, gewährt der Notlagentarif Leistungen in Höhe von 20, 30 oder 50 Prozent der versicherten Behandlungskosten.
Weiter heißt es im Gesetz, dass die kalkulierten Prämien aus dem Notlagentarif nicht höher sein dürfen, als es zur Deckung der Aufwendungen für Versicherungsfälle aus dem Tarif erforderlich ist. Auf die im Notlagentarif zu zahlende Prämie ist die Alterungsrückstellung in der Weise anzurechnen, dass bis zu 25 Prozent der monatlichen Prämie durch Entnahme aus der Alterungsrückstellung geleistet werden.

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Uwe Laue, Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), begrüßte die Einführung des Notlagentarifs als „gute Lösung für alle Versicherte“. Das Problem der Beitragsschulden für die Betroffenen werde verringert und damit würden letztlich auch die übrigen Versicherten entlastet.
Da das Gesetz vorsieht, die Umstufung in den Notlagentarif auch rückwirkend durchzuführen, sei ein hoher bürokratischer Aufwand, zu erwarten. Die rückwirkende Umstellung könne nicht ‚auf Knopfdruck‘ erledigt werden, so Laue. Jeder Vertrag müsse einzeln umgestellt werden. Das könne insgesamt einige Monate Zeit beanspruchen, so der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

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