Schäferhunde sind kräftige und temperamentvolle Tiere. Das musste auch ein Versicherungsvertreter erfahren, der sich morgens nicht von seinem Vierbeiner trennen konnte und noch einmal nach dem Hund pfiff, obwohl er den Weg zur Arbeit bereits angetreten hatte. Prompt kam das Tier angehechelt und stieß den Mann um. Eine schwere Knieverletzung war die Folge.

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Aber handelt es sich bei dem Malheur um einen Arbeitsunfall? Schließlich wollte der Vertreter gerade in sein Büro fahren und hatte das Wohnhaus bereits verlassen. Die zuständige Arbeitsgenossenschaft wollte nicht für den Schaden aufkommen. Das Verabschieden von einem Familienhund gehöre nicht zum Arbeitsweg, argumentierten die Sachbearbeiter.

Dem widersprachen die Richter des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt in Halle. Der Mann habe sich zwischen Haustür und Auto auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit befunden, wie das Gericht in einer Pressemeldung mitteilte. Dass der Vertreter sich von seinem Hund verabschieden wollte und nach diesem pfiff, sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs gewesen. Folglich müsse die Arbeitsgenossenschaft zahlen.

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Das Urteil ist rechtskräftig (Az. L 6 U 12/12). Die erste Instanz hatte zunächst geurteilt, dass der Unfall nichts mit der Arbeit zu tun habe.

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