Die Allianz wehrt sich gegen die aktuell diskutierte Pflichtversicherung für Elementarschäden. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich die Bundesregierung gegen die Versicherungspflicht für Elementarschäden positioniert (der Versicherungsbote berichtete: „Hochwasser-Pflichtversicherung - Bundesregierung lehnt Versicherungspflicht für Elementarschäden ab“).

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Hochwasser - Kommunen müssen reagieren

Nun legt Jens Lison, Vorstand der Allianz Versicherungs AG, nach. Gegenüber der Leipziger Volkszeitung erklärte Lison: "Unserer Meinung nach setzt eine Pflichtversicherung falsche Signale, denn sie unterstützt falsche Besiedlungspolitik in vom Hochwasser gefährdeten Gebieten". Von Hochwasser Gefährdete würden sich dann nicht mehr mit Schutzmaßnahmen vor Hochwasser beschäftigten, sinnierte Lison weiter.

Stattdessen fordert die Allianz die Kommunen auf, Bauplanung in den Flutgebieten den Hochwasserereignissen anzupassen. So erklärte der Allianz-Vorstand: "Unserer Meinung nach sollte Bauland nicht länger in der kritischen Zone vier ausgewiesen werden."

Allianz: Pflichtversicherung verfassungswidrig?

Zudem gäbe es von Allianzseite starke Bedenken bezüglich der Konformität mit der Verfassungsrecht. Schließlich sei ein Pflichtversicherungsschutz nur dem Drittschutz vorbehalten. So zum Beispiel bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. In diesem Falle diene eine Pflichtversicherung jedoch dem Eigenschutz für persönliche Sachschäden.

Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger hatte die Debatte direkt nach der Flut angestossen (der Versicherungsbote berichtete: „Hochwasser-Versicherung - Kommt die Versicherungspflicht für Elementarschäden diesmal?“). Unterstützung bekam er dabei aus Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg.

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Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) argumentierte klar pro Pflichtversicherung: "Wenn keine Elementarschadenzusatzversicherung besteht, werden Schäden durch Naturkatastrophen derzeit vor allem durch staatliche Ad-hoc-Maßnahmen und private Spenden reguliert". Jedoch fehle für diese staatlichen und privaten Hilfen jeglicher Rechtsanspruch. Tack forderte daher: "Nur ein Rechtsanspruch kann Planungssicherheit für die Betroffenen, für Politik und Verwaltung und die Versicherer bewirken."

Leipziger Volkszeitung

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