„Gelingt es der Politik nicht, bis zum 22. Juli 2013 einen Kompromiss bei der Investmentbesteuerung zu finden, fehlt ab diesem Tag die Grundlage zur Besteuerung des Investmentvermögens und seiner Anleger“, erläutert Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Das KAGB sieht nämlich vor, dass mit seinem Inkrafttreten das Investmentgesetz aufgehoben wird, wodurch gleichzeitig auch das Investmentsteuergesetz wegfällt. „Seit Jahren betreibt der Gesetzgeber eine sehr restriktive Finanzmarktregulierung, um auch die Interessen der Anleger zu wahren. Durch die jetzt fehlende steuerliche Begleitung hat die Politik das Vertrauen der Anleger aber verspielt“, kritisiert Mattner. Sowohl private wie auch institutionelle Anleger stehen nun vor der Frage, wie ihre Investments besteuert werden.

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Das Bundesfinanzministerium plane - so der ZIA, die Lücke durch ein Verwaltungsschreiben zu schließen, um der bestehenden Unsicherheit bei der Besteuerung vor allem von offenen Immobilienfonds bis zum Inkrafttreten eines neuen Investmentsteuerrechts zu begegnen. Das derzeit geltende Investmentsteuergesetz soll demnach mit seinem vom Investmentgesetz abgeleiteten Anwendungsbereich weiterhin Anwendung finden bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung. „Diese Vorgehensweise ist nur ein schwacher Trost und kaum mit der Verfassung zu vereinbaren“, so Mattner. „Gleichzeitig kann sich die Unklarheit über die Besteuerung erheblich auf den Fondsstandort Deutschland auswirken. Die Beteiligten müssen daher schnell wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren“, appelliert Mattner.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) vertritt rund 175 direkte Mitglieder, darunter zahlreiche namhafte Unternehmen der Immobilien- und Finanzwelt sowie 21 Verbände mit insgesamt 37.000 Mitgliedern. Der ZIA hat sich zum Ziel gesetzt, der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfältigkeit eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung zu geben, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht.

Zentrale Immobilien Ausschuss e.V.

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