Die Continentale reagiert auf die Flaute im LV-Geschäft und bringt eine neue Rentenversicherung auf den Markt. Angepasst an die Bedürfnisse der Kunden setzt der Versicherer dabei besonders auf Flexibilität. Dr. Dr. Michael Fauser, Vorstand Lebensversicherung im Continentale Versicherungsverbund, unterstreicht dies noch ein mal. So sei es gerade in Zeiten unkalkulierbarer Lebensläufe für die Menschen sehr wichtig, dass ihre Altersvorsorge möglichst flexibel ist.

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Allianz und Ergo verzichten auf Garantiezins

Im Gegensatz zu den neuen Modellen der Wettbewerber Allianz und Ergo, die komplett auf den Garantiezins verzichten und lediglich den eingezahlten Betrag garantieren, setzt die Continentale weiterhin auf den Garantiezins (der Versicherungsbote berichtete: „Perspektive - Allianz Lebensversicherung ohne Garantiezins“ und „Ergo hofft auf neue Lebensversicherung“).

Dafür bietet die neue Rente, die bereits ab 10 Euro monatlich oder einem Einmalbetrag von 1.000 Euro bespart werden kann, eine monatliche Verzinsung. Dr. Fauser: "Anders, als sonst üblich, zahlen wir auch die vereinbarten Überschussanteile monatlich auf das Rentenguthaben ein, das immer mit dem bei Abschluss gültigen Garantiezins verzinst wird." Das heißt, jeden Monat steigen das Rentenguthaben und damit die künftige Garantierente automatisch. Dabei gilt der Garantiezins für die komplette Laufzeit. „Der Kunde weiß also, dass auch für spätere Änderungen an seinem Vertrag – etwa Beitragserhöhungen oder Sonderzahlungen – immer derselbe Garantiezins wie bei Vertragsabschluss gilt“, so Fauser.

Continentale setzt auf Sonderzahlungen, Entnahmemöglichkeiten und flexiblen Rentenbeginn

Auf Zusatzbausteine hat der Versicherer dagegen komplett verzichtet. Viel mehr liegt der Fokus auf flexiblen Einzahl- und Entnahmemöglichkeiten. So sind bis zu 12 jährliche Sonderzahlungen möglich. Zudem kann der Versicherte ab dem zweiten Vertragsmonat auf das Guthaben zugreifen. Dies ist ebenfalls bis zu 12 Mal jährlich, sowie auch während der Rentenbezugszeit möglich.

Neben der Entnahme kann der Versicherte auch schon frühzeitig Teilrenten aus seinem Guthaben abrufen. Eine monatliche Teilrente kann bei Verträgen mit laufenden Beiträgen bereits fünf Jahre nach Versicherungsbeginn abgerufen werden, bei Einmalbeiträgen sogar schon nach zwei Jahren.

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Ebenso frei wählbar ist der Rentenbeginn. Dieser kann vom Versicherten einmalig, bis zum 85. Lebensjahr, nach hinten geschoben werden. Dabei hat er die Wahl, ob er bis dahin weiter Beiträge zahlen möchte oder nicht.

Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit