Zugegeben – eine Steuererklärung bedeutet für viele einen hohen Zeitaufwand und vor allem starke Nerven. Kein Wunder, dass laut einer YouGov-Umfrage erst 40 Prozent der Deutschen ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Dabei rinnt die Zeit, am 31. Mai 2013 müssen die Unterlagen offiziell eingereicht werden. Auch auf elektronischem Wege kann man noch bis Freitag um 23:59 Uhr die Daten abschicken und einen unterschriebenen Ausdruck anschließend nachreichen. Doch der Zeitaufwand macht sich wortwörtlich bezahlt, denn eine Steuererklärung kann sich durchaus lohnen.

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Wer muss Unterlagen einreichen?

Generell gilt, bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und zusätzlichem Kapitalvermögen durch beispielsweise Vermietungen oder Zweitjobs, die 410 Euro überschreiten, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Ebenso wenn Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, durch zum Beispiel Kinderbetreuung, eingetragen sind, wenn man Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld erhalten hat und wenn Ehepaare ein gemeinsames Einkommen der Steuerklassen II/IV oder IV haben. Auch Rentner können verpflichtet sein, wenn ihr Einkommen 8004 Euro jährlich übersteigt, bei Ehepaaren in der Rente sind das 16.008 Euro. Grund ist die derzeitige Umstellung von der vorgelagerten auf eine nachgelagerte Rentenbesteuerung, durch die Rentner vermehrt mit Nachzahlungen rechnen müssen. Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte müssen keine Steuererklärung abgeben, aber sie sollten darüber nachdenken, denn im Durchschnitt werden rund 800 Euro vom Finanzamt erstattet und laut des Statistischen Bundesamtes erhalten immerhin neun von zehn Arbeitnehmern eine Steuererstattung. Eine Rückzahlung ist demnach wahrscheinlich.

Möchte ein Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung abgeben, dann kann er dies sogar noch nach vier Jahren tun. Wer sich Hilfe hinzuziehen will, kann das durch einen Steuerberater oder durch Lohnsteuerhilfevereine tun, die Frist verlängert sich dann sogar bis zum 31. Dezember. Allerdings gilt auch hier, dass man dem Finanzamt bis zum 31. Mai Bescheid gibt und den Berater namentlich nennt. Hatte man im Vorjahr bereits Unterstützung, wissen die Ämter in der Regel bereits Bescheid. Der Trend geht auch hin zu unterschiedlichen Programmen, die gern genutzt werden. Versicherungsbote berichtete bereits über eine solche Software. Wer es nicht schafft, seine Unterlagen bis zum 31. Mai einzureichen, der kann die Frist verlängern lassen. Dazu braucht man neben einem guten Grund nur einen Anruf zu tätigen oder ein formloses Schreiben inklusive eines neuen Termins einzureichen. Der Termin muss dabei realistisch sein und hängt von der Begründung ab. Auch wenn die Behörden oft noch bei Verspätungen gnädig sind, kann es schnell nach einer Mahnung zu hohen Verspätungszuschlägen kommen.

Was lässt sich absetzen?

Bei Kindern bis 14 Jahren können Betreuungskosten mit einer Obergrenze von 6.000 Euro pro Kind erstattet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein oder zwei Elternteile erwerbstätig sind. Ausbildungskosten, Schulgeld und Nachhilfeunterricht können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Kosten für den Umzug lassen sich absetzen, wenn sich die tägliche Fahrzeit durch den Umzug um mindestens eine Stunde verringert. Maklergebühren, doppelte Miete und Umzugsfirma werden dabei berücksichtigt. Auch lange Fahrzeiten zur Arbeit, Kosten für Büroequipment und Bewerbungen werden erstattet. Selbst Teile der Nebenkosten lassen sich abrechnen und in der Steuererklärung geltend machen. Darunter zählen beispielsweise Kosten für den Schornsteinfeger. Ebenso verhält es sich mit Kosten für Handwerksarbeiten und Haushaltshilfen. Allerdings gibt es diesbezüglich auch immer Höchstgrenzen. Bei der Pflege von Angehörigen in der Pflegestufe drei kann man einen Pflegebeitrag bis jährlich 924 Euro angeben.

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Umfrage ergibt: Deutsche hängen hinterher

Laut der YouGov-Umfrage möchten 21 Prozent noch fristgerecht ihre Unterlagen zur Steuererklärung einreichen, 19 Prozent wollen dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen und 18 Prozent geben die Steuererklärung dieses Jahr nicht ab. Dabei erwarten immerhin 41 Prozent der Deutschen eine Rückzahlung. Die Möglichkeit viele Dienstleistungen abrechnen zu lassen und die Wahrscheinlichkeit, eine Rückzahlung zu erhalten, machen eine Steuererklärung in jedem Fall lohnenswert. So mancher sollte es sich also gut überlegen, sich doch noch hinter den Schreibtisch zu klemmen und die Unterlagen einzureichen.

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