Vorstände und Führungskräfte sind über eine Managerhaftpflichtversicherung gegen die finanziellen Folgen möglicher Fehler abgesichert. Doch auch wenn sie das Unternehmen verlassen und keinen Einfluss mehr auf die Gestaltung der D&O-Police haben, können sie unter Umständen noch zehn Jahre später belangt werden.
„D&O-Policen werden in der Regel jährlich erneuert. Es gibt also gerade im heutigen wirtschaftlichen Umfeld keine Garantie für deren Fortführung zu einmal vereinbarten Konditionen“, erläutert Carsten Wiesenthal, der für Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Sparte „Financial Lines“ verantwortet. Daher könnten sich wichtige Regelungen zum Nachteil einer ehemaligen Führungskraft verändern. Dies ist gerade für die Unternehmensleiter von börsennotierten Gesellschaften relevant, für die eine zehnjährige Verjährungsfrist nach ihrem Ausscheiden gilt.

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Separate Deckungssumme


Eine solche mögliche Schlechterstellung ehemaliger Manager soll die neue Versicherungslösung der AGCS verhindern: In Form einer „Nebenpolice“ zu einer bereits bestehenden D&O-„Hauptpolice“ schreibt sie das Deckungsniveau zum Zeitpunkt des Ausscheidens für die kommenden zehn Jahre fest – und zwar mit einer separaten, von der Hauptpolice unabhängigen Deckungssumme. Ausgelöst wird der Deckungsschutz für ehemalige Unternehmensleiter beispielsweise dann, wenn die Hauptpolice nicht fortgeführt wird, es in der Hauptpolice zu Deckungseinschränkungen kommt oder das Limit der Hauptpolice verbraucht ist. Dabei muss die Hauptpolice nicht zwingend bei AGCS geführt werden.

Erweiterung für spätere Austritte


„Mit unserem neuen Produkt garantieren wir ausscheidenden Unternehmensleitern für die Zeit ihrer Nachhaftung den Versicherungsstandard, den er oder sie zum Zeitpunkt des Austritts hatte“, führt Wiesenthal aus. Der Grund des Ausscheidens spiele dabei keine Rolle. Zudem habe jedes Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss die Möglichkeit, die Police für später ausscheidende Manager zu verlängern bzw. zu erweitern, so dass auch diese Versicherungsschutz für den kompletten Nachhaftungszeitraum erhalten. Sollte die Hauptpolice verbessert werden, ließe sich auch die Nebenpolice nachträglich aufwerten.

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„Allianz Protect D&O Select“ der AGCS soll nicht nur ausscheidende Führungskräfte besser absichern, sondern auch für die betroffenen Unternehmen Vorteile bieten. „Es ist nicht so, dass Unternehmen ihre ehemaligen Manager benachteiligen wollten, im Gegenteil“, erklärt Wiesenthal. Für sie seien jedoch Garantien oder Zusagen über die Fortführung einer Deckung häufig problematisch. Daraus abgeleitete Forderungen könnten später – ohne eine entsprechende Versicherung im Rücken – womöglich nicht mehr erfüllt werden. Über die neue AGCS-Police können Unternehmen nun gleichwertigen Versicherungsschutz für aktive und ehemalige Manager sicherstellen.

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