Betriebliche Altersvorsorge stärker ausbauen


Dass mehr kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge nötig ist, ist zwar mittlerweile Konsens in Politik und Gesellschaft. Doch bislang stammen die Altersbezüge in Deutschland immer noch zu fast 90 Prozent aus der gesetzlichen Rente. Die private Altersvorsorge kommt trotz staatlicher Förderung nur schleppend voran. Die Gründe dafür sind vielfältig: Wer private Vorsorge betreibt, neigt aufgrund der vergangenen Krisenjahre eher zu vermeintlich sicheren Festzinsanlagen, was den Vermögensaufbau aufgrund des Niedrigzinsumfeldes und der Inflation jedoch hemmt. Außerdem sind immer weniger Bürger gewillt, lang laufende Rentenverträge einzugehen, vielen fehlt auch schlicht das Geld.

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Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland führt im internationalen Vergleich eher ein Schattendasein. So stammen in Dänemark bereits 17 Prozent der Altersbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge, in den Niederlanden sogar ein Drittel. Hierzulande nutzen jedoch nur wenige Arbeitnehmer ihren seit 2002 gesetzlich verankerten Anspruch auf Entgeltumwandlung, vor allem im Mittelstand ist die Verbreitungsquote gering. "Der Anteil der betrieblichen Altersvorsorge an den Gesamtrentenbezügen liegt in Deutschland lediglich bei 4 Prozent. Künftig werden jedoch 25 bis 30 Prozent notwendig sein, um diese deutlich höhere Ersatzquote von 87 Prozent zu erreichen", so Mössle.
Mössle plädiert dafür, die bAV zu einer tragenden Säule neben der privaten Vorsorge nach dem Vorbild vieler europäischer Länder auszubauen: "Hier müssen neue Wege beschritten werden. Wir befürworten die Einführung einer automatischen Entgeltumwandlung mit Ausstiegsmöglichkeit und voller Beitragsflexibilität für den Arbeitnehmer. Diese Vorsorgepflicht sollte in jedem Arbeitsvertrag verankert sein und stellt eine einfache sowie transparente Lösung für Unternehmen und Mitarbeiter dar." Als Zwischenschritt wäre auch eine Entscheidungslösung denkbar, bei der Unternehmen per Gesetz jedem Neueinsteiger ein Angebot zur Entgeltumwandlung zu unterbreiten haben und Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen dazu auffordern müssen, sich aktiv mit dieser Frage auseinanderzusetzen. "Die kapitalgedeckte individuelle bAV ist eine effiziente und kostengünstige Lösung, um die Vorsorgelücke zu schließen und wir sollten nichts unversucht lassen, um die Akzeptanz für diesen weiteren Vorsorgeweg und damit die bAV-Beteiligung in Deutschland insgesamt zu steigern."

Der Handlungsspielraum des Staates ist nach den jüngsten Rentenreformen, insbesondere nach dem Altersvermögensergänzungsgesetz und dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz, und wegen der massiven impliziten Staatsverschuldung relativ begrenzt. So wird das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf nur 43 Prozent sinken - und das bei nahezu unverändertem Rentenbeitrag und höherem Renteneintrittsalter. Zwar gibt es noch die Möglichkeit einer Aufnahme von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, doch das birgt verfassungsrechtliche Fragen. "Außerdem würden die Lasten mit einer solchen Aktion lediglich weiter in die Zukunft verlagert. Unsere westlichen Demokratien haben in wirtschaftlichen und demografischen Boom-Zeiten zu Lasten der kommenden Generationen zu viel versprochen", konstatiert Mössle. Das könnte auch die zögerliche Haltung der Deutschen bei der Vorsorge begründen. Ebenso wie die Tatsache, dass ihnen die drohende Rentenlücke aufgrund der unterschiedlichen Schätzungen immer zu abstrakt und zu vage vorkam. "Bislang wussten die Bürger ja nicht, wie hoch ihre Rentenlücke im Alter und damit ihr Sparziel überhaupt sind. Die Studie schafft nun eine konkrete Planungsgrundlage und damit mehr Klarheit und Orientierung in der aktuellen Rentendiskussion und bei der privaten Finanzplanung", so Mössle.

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Zur Forschungsmethode

Die Forscher werteten Daten des Sozio-ökonomischen Panels des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW Berlin aus, eine repräsentative Längsschnittbefragung von 20.000 Personen in rund 11.000 privaten Haushalten. Untersucht wurden konkret Personen, die zwischen 1992 und 2011 in Rente gingen. Mittels ökonometrischer Methoden ermittelten die Forscher die Zufriedenheit der Befragten mit ihrem jeweiligen Einkommen zwischen Renteneintritt und dem 75sten Lebensjahr und leiteten daraus diejenige Rentenersatzquote ab, bei der die Zufriedenheit unverändert bleibt. Die Untersuchung soll in einem zweiten Schritt mit Analysen von Daten zum Verbraucher- und Konsumverhalten ergänzt werden, um genaueren Aufschluss über die Lebensverhältnisse und konkreten Bedarfe von Rentnerhaushalten zu erhalten.

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