Um die hohe Bedeutung einer Pflegeversicherung und umfassenden Beratung zur Absicherung im Alter zu erkennen, genügt schon ein Blick in die Statistik: 2,5 Millionen Menschen bundesweit sind pflegebedürftig. Zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr liegt laut dem Bundesamt für Statistik das Risiko einer Pflegebedürftigkeit bei 4,6 Prozent, nach dem 80. Lebensjahr bei 29,9 Prozent. Einer aktuellen Umfragen des Marktforschungsinstituts YouGov zu Folge wissen über ein Drittel (37 Prozent) der Deutschen aber bis dato nicht, wer sie im Falle eine Pflegebedürftigkeit betreuen könnte oder die Kosten übernimmt. Nur 26 Prozent der Deutschen haben bisher überhaupt für die Pflege vorgesorgt.

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Das Themenheft „Vermögenssicherung im Alter - Ratgeber Pflege“ beschäftigt sich deshalb mit wichtigsten Fragen: Wie wahrscheinlich ist es, pflegebedürftig zu werden? Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung? Wie erfolgt die Einteilung in die Pflegestufen? Was kann man im Pflegefall tun und wie hoch sind die Kosten?

Die meisten Verbraucher sind am ehesten bereit, Verträge abzuschließen, bei denen sie in irgendeiner Form garantiert eine Leistung erhalten - etwa als Einmalauszahlung oder Rente. Da kann es helfen, unterschiedliche Vorsorgemodelle vorzustellen: Der Ratgeber gibt daher einen Überblick zur Leistung von Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung. Das kann dem Kunden helfen, seinen individuellen Bedarf abzuwägen.

Beratungshilfe zu gesetzlichen Neuerungen in der Pflege: Pflege-Bahr und Familienpflegezeitgesetz

Vom Staat werden nicht nur soziale Pflegeleistungen gewährt. Seit kurzem fördert er erstmals die private Pflegevorsorge mit den sogenannten Pflege-Bahr-Tarifen. So rückt das Thema Pflege generell etwas mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Dass Kunden Vermittler jedoch gezielt selbst auf das Thema ansprechen, dürfte der Einzelfall bleiben. Der Ratgeber Pflege erklärt daher die staatliche Förderungsform genau und zeigt auch Vor- und Nachteile der Pflegetagegeldversicherung mit Zulage auf. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Beratungshilfe auch auf die immer noch recht neuen Regelungen zum Familienpflegezeit-Gesetz, welches die Vereinbarkeit von Pflege- und Beruf erleichtern soll.

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Zur 9. Leipziger Versicherungs- und Fondsmesse am 15. Mai erscheint die aktuelle Auflage des Ratgebers Pflege. Sie können weitere Informationen und Bestellkonditionen bei uns nachlesen. Übrigens: Wer die Hefte direkt auf der Messe an unserem Stand abholt, erhält 10 Prozent Selbstabholerrabatt.

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