Am gestrigen Dienstag haben in diesem Zusammenhang zahlreiche Hausdurchsuchungen stattgefunden, bei denen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt in sieben Bundesländern mehr als 130 Durchsuchungsbeschlüsse realisiert wurden. In Folge wurden sechs Personen als Hauptverdächtige verhaftet und weitere Personen vorläufig festgenommen. "Bisher wird gegen zirka 50 Beschuldigte ermittelt", teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit. Darunter sollen nach Medienberichten auch Rechtsanwälte und Notare sein.

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Weit verzweigtes Netzwerk der S&K-Gruppe

Zum Netzwerk der S&K-Gruppe zählen weitere Firmen - teils auch im weitesten Sinne durch Kooperationen oder Partnerschaften. Nach Pressemeldungen und Webseiten von Anlegerschutzanwälten wohl u.a.:

  • SHB Fonds
  • S&K Sachwert Mallorca SL
  • FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG
  • S&K project Florida Corp.
  • United Investors Emissionshaus GmbH
  • S&K Vertriebs AG
  • Midas Management AG
  • S&K Finance AG
  • DCM Service GmbH
  • S&K Assets GmbH
  • DCM Verwaltungs GmbH
  • Asset Trust AG

S&K Gruppe ist an Vertrieben und Maklerpools beteiligt

Die S&K Gruppe ist u. a. am WIFO Maklerpool beteiligt. Karl Burkart, Geschäftsführer der WIFO GmbH, sagte damals in einer Pressemitteilung an das Assekuranz-Info-Portal zur Beteiligung der S&K an der WIFO GmbH: „Wir freuen uns auf die Kooperation mit S&K und den daraus neu entstehenden Möglichkeiten." Nach Pressemeldungen soll die S&K-Gruppe an weiteren Finanzvertrieben (z.B. ASG) und Maklerpools beteiligt sein. Welche Auswirkungen diese Beteiligungen im Sinne der stattfindenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben werden, wird ebenso abzuwarten sein wie die Folgen für die Makler, die ihre Bestände bei diesen Maklerpools liegen haben.

Empfehlungen für Vermittler, die derartige Produkte vermittelt haben

Vermittler, welche Angebote aus dem (auch weiteren) Umfeld der S&K-Gruppe vermittelt haben, sollten umgehend einen Fachanwalt aufsuchen. Denn nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19.10.2006, Az. III ZR 122/05) kommt ein Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen den Vermittler etwa dann in Betracht, wenn der Vermittler dem Anleger im Rahmen einer eigenen Bewertung die empfohlene Beteiligung als "sicher" oder gar als geeignete Altersvorsorge dargestellt hat, obwohl diese Anlage mehr oder weniger spekulativer Natur ist. Im Weiteren ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs regelmäßig von einem schadensersatzbegründenden Aufklärungs- und Beratungsfehler auszugehen, wenn der Anleger von seinem Vermittler nicht oder unzutreffend über die wirtschaftliche Plausibilität der betreffenden Kapitalanlage oder über die Bonität und Seriösität der Initiatoren und Kapitalsuchenden (z.B. wie hier staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges) aufgeklärt wurde (siehe z. B. BGH, Urt. v. 10.11.2011, Az. III ZR 81/11). Liegen dem Vermittler keine gesicherten Informationen, bzw. Erfahrungen vor, hat er den Anleger hierüber ausdrücklich zu informieren. Da die Rechtslage hier sehr zu Lasten der Vermittler geht, empfiehlt es sich für solche Vermittler, die Angebote aus dem (auch weiteren) Umfeld der S&K-Gruppe vermittelt haben, umgehend

  • einen Fachanwalt aufsuchen und dort Rat zum weiteren Vorgehen einzuholen
  • sämtliche Schulungsunterlagen der Produktanbieter zu sichern
  • Werbung, Prospekte und sonstige Unterlagen der Produktanbieter zu sichern
  • Schulungsunterlagen, Newsletter, Werbung und sonstige Unterlagen von Maklerpools zu den Produkten / Firmen zu sichern.
Einige Maklerpools hatten die Fonds des bereits verurteilten Betrügers Kiener (K1 Fonds) ebenso auf ihrer Homepage im Angebot wie MIDAS Fonds, SHB Fonds, United Investors etc.. Natürlich sind diese Angebote zum jetzigen Zeitpunkt - erstaunlicher Weise - "verschwunden".

Empfehlungen für Anleger, die derartige Produkte gekauft haben

Makler, die in den Unterlagen ihrer Mandanten auf Produkte der S&K-Gruppe gestoßen sind, sollten ihren Mandanten empfehlen umgehend einen Fachanwalt aufzusuchen, um sich dort zu weiterem Vorgehen beraten zu lassen. Finanzprodukte aus dem Umfeld der S&K-Gruppe (teils auch im weitesten Sinne durch Kooperationen oder Partnerschaften) sind nach Presseinformationen und Homepages von Anlegerschutzanwälten wohl u.a.:

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  • "Deutsche S&K Sachwerte Fonds"
  • "S&K Real Estate Value Added"
  • "MIDAS Mittelstandsfonds" könnten ggf. durch die S&K betroffen sein
  • versch. SHB Fonds könnten ggf. durch die S&K betroffen sein
  • versch. DCM Fonds könnten ggf. durch die S&K betroffen sein
  • "dtp Game Portfolio 2006 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG" (United Investors Emissionshaus GmbH) könnten ggf. durch die S&K betroffen sein
  • "dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG" (United Investors Emissionshaus GmbH) könnten ggf. durch die S&K betroffen sein
  • "Cosmopolitan Estates Mallorca GmbH & Co. KG" (United Investors Emissionshaus GmbH) könnten ggf. durch die S&K Beteiligung betroffen sein
  • "Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG" (United Investors Emissionshaus GmbH) könnten ggf. durch die S&K Beteiligung betroffen sein
  • "Vario-Produkte" der zur DSW-Gruppe (Regensburg) gehörenden Deutsche Sachwert Emissionshaus AG investieren in die Immobiliengeschäfte der S&K Gruppe ("Vario Zins", "Vario Flex", "Vario Loan", "Vario First" und "Vario Prime")
  • "Vario Trust" (Asset Trust AG)

Kontakttelefon für Anleger und Hinweisgeber

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass ab Mittwoch (20.02.2013) ein Kontakttelefon eingerichtet sei. Anfragende Anleger, Bevollmächtigte, Angehörige, Hinweisgeber oder sonstige Berechtigte können sich dort zwischen 8:00 und 22:00 Uhr melden. Die Telefonnummer lautet 069-7555 7555.

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