Die R+V hat die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung inhaltlich überarbeitet. So steigt ab sofort die Zahl der Berufsgruppen in der neuen BUZ von vier auf acht. Ebenso werden innerhalb einiger Berufe neue Zusatzkriterien eingeführt. So sollen Schreibtischtätigkeit, die Führung von mehr als zehn Mitarbeitern und der Status Akademiker für niedrigere Beiträge sorgen.

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Mit diesen Änderungen will die R+V nicht nur das Berufsunfähigkeitsrisiko besser einstufen, sondern für Interessenten bei einigen Berufen die Beiträge zum Teil erheblich reduzieren und damit verstärkt Neukunden ansprechen.

Auch die Bedingungen wurden überarbeitet. So verzichtet R+V mit der Neukalkulation nun in allen Berufsgruppen auf eine abstrakte Verweisung. Weiterhin wird bei Azubis bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, der mit der Ausbildung angestrebte Beruf zugrunde gelegt. Bei Studenten denen bereits ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt, wird die im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit für die Beitragsberechnung genutzt.

Für Selbstständige wurde die so genannte Umorganisationsprüfung transparenter gestaltet. Bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern wird ab sofort generell auf die Umorganisationsprüfung verzichtet.

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Erweitert wurde ebenfalls die Nachversicherungsgarantie. Diese soll nun auch im Fall einer Baufinanzierung oder bei der erstmaligen Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit, eine Änderung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen.

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