Seit 1. Januar heißt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nun Beitragsservice. Einhergehend mit der Umbenennung wurde auch die Struktur der Gebühr reformiert. Künftig muss jeder deutsche Haushalt monatlich 17,98 Euro Gebühr bezahlen. Dieser Beitrag entspricht der ehemaligen Gebühr für den Betrieb eines Fernsehers. Dabei ist es irrelevant, ob der Haushalt ein oder mehrere Geräte hat. So können paare oder Wohngemeinschaften ab 2013 sparen.

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Waren die unbeliebtesten Außendienstler Deutschlands bis zuletzt an Deutschlands Haustüren unterwegs, so verfolgt der Beitragsservice ab 2013 ein anderes Jagdverhalten. Mit dem Stichtag 3. März 2013 sollen 69 Millionen Datensätze deutscher Einwohnermeldeämter abgeglichen werden. Im Ziel der Fahnder stehen mindestens 849.000 Schwarzseher. Das geht aus Unterlagen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die der Bild Zeitung vorliegen, hervor. Experten rechnen mit einer weitaus höheren Anzahl von Beitragsprellern.

Besonders hart trifft es in Zukunft 1,4 Millionen deutsche Haushalte, die laut Statistikamt keinen Fernseher besitzen. Bis dato waren diese Haushalte vom Beitrag befreit. Auch die rund eine Million Radiohörer und Computernutzer müssen tiefer in die Tasche greifen. Für sie steigt der Beitrag von 5,76 Euro auf 17,98 Euro. Doppelt bezahlen müssen nun Bürger mit einer Zweitwohnung. Laut Statistischem Bundesamt betrifft das immerhin 589.000 Deutsche. Zudem plane der Beitragsservice mit zusätzlichen Einnahmen bei bisher von TV-Gebühren befreiten Schwerbehinderten. Von rund 600.000 Betroffenen ist hier die Rede, die in Zukunft eine monatliche Gebühr von 5,99 Euro entrichten müssen.

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Für Deutsche die bis jetzt den GEZ-Beitrag nicht zahlten, empfiehlt es sich schnellstmöglich beim Beitragsservice anzumelden. Denn spätestens nach dem Datenabgleich wird das Umgehen der Beitragszahlung unmöglich. Zudem müssen Beitragspreller der vergangenen Jahre nicht mit Nachforderungen für 2011 oder 2012 rechnen. Wer sich jedoch weiterhin gegen die Zahlung wehren sollte, für den kann es in Zukunft knüppeldick kommen. So sind in Zukunft noch härtere Restriktionen geplant. Dabei plant man die Eintreibung der Beiträge notfalls mittels Vollstreckung. Dann könnten säumigen Beitragszahlern Pfändungen und Anträge auf Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung drohen.

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