Bereits im Sommer waren die Pläne zur obligatorischen Altersvorsorge für Selbstständige eigentlich Geschichte (Versicherungsbote berichtete: Rentenpflicht für Selbstständige vorerst vom Tisch).
Auf der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (Versicherungsbote berichtete: Armutsbekämpfung ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft) sagte Dr. Annette Niederfranke, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die Altersvorsorge für Selbstständige in dieser Legislaturperiode nicht mehr komme.

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Doch Handlungsbedarf scheint dringend geboten. Denn etwa zehn Prozent der geförderten Gründer – 14 Prozent der Solo-Selbstständigen, neun Prozent der Selbstständigen mit Mitarbeitern – haben auch nach fast fünf Jahren Selbstständigkeit keine Altersvorsorge. Diese Zahlen beziehen sich auf die geförderten Gründer - inwieweit ähnliche Verteilungen bei nicht-geförderten Gründern vorliegen, konnte das IAB auf Nachfrage von Versicherungsbote noch nicht mitteilen.

Etwa ein Zehntel der Haushalte mit selbstständigem Haupteinkommensbezieher ist nicht in der Lage, aus ihrem Nettoeinkommen einen ausreichend großen Betrag zu sparen, der ein Alterseinkommen in Höhe der Grundsicherung im Alter sicherstellt - so ein Ergebnis des Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel (MEA) aus dem Jahr 2009 (Versicherungsbote berichtete: Schwierige Altersvorsorge bei Selbstständigen).

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Ein Schutzbedürfnis von Selbstständigen, mit dem eine generelle Vorsorgepflicht bzw. Versicherungspflicht für Selbstständige gerechtfertigt werden könnte, konnte aus der Analyse von Michael Ziegelmeyer (PDF) nicht abgeleitet werden.

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