Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, machte der Fahrer des betroffenen Pkw bei dem Unfall einen Schaden von rund 3.000 Euro geltend. Er hatte wegen der vom starken Regen überfluteten Fahrbahn nicht erkennen können, dass der Kanalschacht offen war. Eine Zeugin bestätigte, dass das Wasser zunächst aus den Kanaldeckeln gesprudelt sei, zum Zeitpunkt des Unfalls jedoch weder ein Sprudeln, noch die abgehobenen Gullydeckel zu sehen waren. Das Wasser habe eine geschlossene Fläche gebildet. Ein Bild, das hier bei jedem Regenguss typischerweise zu beobachten sei.

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"Eine nicht vorhersehbare Gefahr allerdings für den ortsunkundigen Pkw-Fahrer, der übrigens im Schritttempo fuhr und sich somit auch kein Mitverschulden anrechnen lassen muss", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die richterliche Entscheidung.

Trotzdem sprach das Gericht dem Mann nur einen Bruchteil der von ihm geforderten Schadenssumme zu. Der Grund: Er hatte inzwischen sein Fahrzeug verkauft, und es gab keine Möglichkeit mehr, dass der gerichtlich eingeschaltete Sachverständige den Unfallwagen besichtigen konnte. Mit den vorliegenden Unterlagen ließ sich aber nur eine Schadenssumme von gerade mal 400 Euro bestätigen. Pech für den unschuldigen Autofahrer und Glück für den klammen Kämmerer der Kommune.

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