Die deutsche Wirtschaft muss in diesem Jahr einen höheren Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen. Der Beitragssatz wurde auf 3,0 Promille festgelegt. Im Vorjahr betrug der Beitragssatz noch 1,9 Promille.

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Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2012 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 304 Mrd. € addieren. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 912 Mio. € (im Vorjahr rd. 560 Mio. €) zahlen.

Der höhere Beitrag resultiert daraus, dass gegenüber dem Vorjahr mehr Insolvenzen eingetreten sind und eine deutlich gestiegene Anzahl von Versorgungsberechtigten zu verzeichnen war. Der für das Jahr 2012 festgelegte Beitragssatz liegt knapp unter dem längjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 3,1 Promille.

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Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des PSVaG ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem Verein ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.

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